TIPP DES TAGES

Spenden für Japan steuerlich absetzbar

Veröffentlicht:

Spenden für die Opfer der Naturkatastrophe in Japan können Ärzte steuerlich geltend machen - und zwar als Sonderausgaben. Als solche von der Einkommensteuer abzugsfähig sind alle Spenden für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Gibt es Zweifel an der Gemeinnützigkeit der Spendenrganisation, sollten Spender sich den Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen lassen.

Spenden können bei Privatpersonen insgesamt mit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der jährlichen Einkünfte geltend gemacht werden. Damit der Finanzbeamte die Sonderausgaben anstandslos anerkennt, sollte eine Spendenquittung der Empfängerorganisation beigefügt werden.

Nicht erforderlich ist ein solcher Nachweis bei Zuwendungen bis zu 200 Euro. In diesen Fällen reicht ein vereinfachter Spendennachweis, zum Beispiel ein Bareinzahlungsbeleg.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Glosse

Die Duftmarke: Auf Diät gesetzt

Nachwuchs in der Allgemeinmedizin

Ein Netzwerk für die künftige Hausärztin Antpöhler

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine junge Frau liegt auf der Sonnenbank.

© luckybusiness / stock.adobe.com

Interview zur Bräunungssucht

Gebräunte Haut: Wann eine Tanorexie dahinter steckt