Günstiges Urteil

Unfreundlicher Arzt mit kleinem Einkommen

Ein Orthopäde hat wegen Beleidigung der Polizei einen Strafbefehl erhalten. Er muss aber nur 2400 Euro zahlen. Der Grund: ein äußerst geringes Einkommen.

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Fäuste können teuer werden.

Fäuste können teuer werden.

© Edler von Rabenstein / fotolia.com

HANNOVER. Weil er Polizisten unflätig beschimpft hat, muss ein Arzt aus Hannover eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen. Bei der Festsetzung der Summe ging das Amtsgericht Hannover von einem Monatseinkommen in Höhe von nur 1200 Euro netto aus.

Der heute 55-jährige Orthopäde war an einem Montag im November 2013 um 1.40 Uhr in der Nacht mit 2,04 Promille vor ein Auto gelaufen. Der Fahrer konnte bremsen, rief aber vorsorglich die Polizei. Der Arzt empfing die Beamten freilich wenig freundlich.

Er ging mit geballten Fäusten auf sie los und beleidigte sie, unter anderem als "Scheißbullen". Schließlich musste ein Beamter Pfefferspray einsetzen, um den um sich schlagenden Mann zu bändigen.

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung setzte das Amtsgericht zunächst einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 200 Euro fest. Das sind insgesamt 12.000 Euro und entspräche einem monatlichen Nettoeinkommen von 6.000 Euro.

Doch so gut scheint die Innenstadtpraxis des Orthopäden nicht mehr zu laufen. Er hatte den Strafbefehl zwar im Grundsatz anerkannt, aber erfolgreich gegen die Höhe der Tagessätze geklagt. Das Amtsgericht ging nunmehr von einem monatlichen Nettoeinkommen von nur 1200 Euro aus. Das ergibt einen Tagessatz von nur 40 und bei 60 Tagessätzen eine Strafe von nur 2400 Euro.

Nach einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" ist der Arzt bei Polizei und Gerichten der Landeshauptstadt kein Unbekannter.

Wegen Betrugs, Nötigung und Beleidigung hatte 2012 das Landgericht Hannover den Mann zu 80 Tagessätzen verurteilt, deren Höhe aber statt ursprünglich beantragter 500 auf bescheidene 40 Euro festgesetzt. Diesen Betrag hat nun das Amtsgericht in seinem Urteil übernommen. (mwo)

Urteil des Amtsgerichts Hannover, Az.: 219 Cs 136/14

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Kommentare
Dr. Robert Siebel 31.07.201415:31 Uhr

Angestellte, Selbstständige, Gehalt, Einkommen, Überschuss

Immer wieder erschreckend ist die undifferenzierte Berichterstattung und Unkenntniss von Behörden und Gerichten. Selbstständige erwirtschaften einen Überschuss nach Abzug aller Betriebsausgaben, kein Einkommen wie ein Angestellter! Hiervon abzuziehen sind alle Aufwendungen für Kranken- und Rentenversicherung, dann kommt man nach noch abzuziehenden Steuern in etwa auf einen Nettolohn. Dieser ist bei rein konservativ tätigen Orthopäden in sozial schwachen Lagen ohne Quersubventionierung mit Privateinnahmen unter Umständen in Höhe der Vergütung einer Reinigungskraft- eingeleitet mit politischer Absicht durch die verantwortlichen Stellen!!

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