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WDR darf Contergan-Film bald senden

KARLSRUHE (HL). Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge abgelehnt, mit denen dem Westdeutschen Rundfunk die für den 7. und 8. November geplante Sendung eines Spielfilms zur Contergan-Katastrophe untersagt werden sollte.

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Contergan war am 1. November vor 50 Jahren auf den Markt gebracht worden. Wegen Teratogenität wurde es 1961 aus dem Verkehr genommen. Ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Unternehmens wurde 1970 eingestellt, nachdem der Hersteller Grünenthal 100 Millionen DM Entschädigung gezahlt hatte.

Der Film, gegen dessen Ausstrahlung Hersteller und Opferanwalt vorgingen, knüpft zwar an die Historie an; im Vor- und Abspann wird aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Dokumentarfilm, sondern um einen Spielfilm handelt. Nach Auffassung der Richter kann die Ausstrahlung des Spielfilms deshalb nicht die von den Beschwerdeführern befürchtete schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts bewirken. Der verständige Zuschauer werde den Film nicht als umfassend tatsachengetreue Schilderung auffassen. Ein Verbot der Ausstrahlung sei ein schwerwiegender Eingriff in die Programmfreiheit des Senders.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1 BvR 1223/07

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