„Im Interesse aller“
Ärztekammer Hamburg begrüßt Urteil zur Masern-Impfpflicht
Wichtig für Kinder wie Beschäftigte: Bei der Spitze der Ärztekammer Hamburg stößt die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Masern-Impfpflicht auf Wohlwollen.
Veröffentlicht:Hamburg. Die Ärztekammer Hamburg begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Masern-Impfpflicht. „Das ist im Interesse aller Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen und auch der Beschäftigten dort“, sagte Kammerchef Dr. Pedram Emami. Vizepräsidentin Dr. Birgit Wulff betonte: „Wir fühlen uns durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in unserer Entscheidung aus dem Jahr 2019 bestätigt.“
Die Karlsruher Richter hatten die 2020 eingeführte Masern-Impfpflicht etwa in Kitas am Donnerstag für zumutbar erklärt. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer hatte sich schon 2019 zustimmend zur Masern-Impfpflicht in Einrichtungen der Kinderbetreuung und in Schulen geäußert. Seit März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Auch für Schüler gilt die Impfpflicht. (di)