Gastbeitrag

Zuckersteuer: Warum es jetzt ein politisches Umdenken braucht

Mit über 40 Kilogramm pro Kopf und Jahr erreicht der Zuckerkonsum ein Rekordniveau. Bei einer Zuckersteuer geht es nicht um ein Verbot. Ziel der Abgabe ist vielmehr, den Konsum auf ein gesundheitsförderliches Niveau zu senken.

Ein Gastbeitrag von Dr. Franz-Werner Dippel Veröffentlicht:
Bunt und süß: In Deutschland nimmt die Debatte um eine Abgabe etwa auf zuckerhaltige Limos wieder Fahrt auf.

Bunt und süß: In Deutschland nimmt die Debatte um eine Abgabe etwa auf zuckerhaltige Limos wieder Fahrt auf.

© Scott Karcich / Fotolia

Die steigende Prävalenz von Adipositas und Typ-2-Diabetes stellt Deutschland vor wachsende medizinische und ökonomische Herausforderungen. Rund 18 Millionen stark übergewichtige Erwachsene und etwa zwölf Millionen Menschen mit Typ-2-Diabetes bringen Deutschland in die europäische Spitzengruppe. Ein zentraler Treiber ist der hohe Konsum industriell gesüßter Getränke und stark gezuckerter Lebensmittel.

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Die Studienlage ist erdrückend. Zugesetzter Zucker ist Bestandteil der meisten Fertigprodukte und tarnt sich hinter Bezeichnungen wie Dextrose, Maltodextrin oder Maissirup. Mit über 40 Kilogramm pro Kopf und Jahr erreicht der Zuckerkonsum ein Rekordniveau. Die Erfahrung zeigt, dass dieses Problem nicht allein durch individuelles Verhalten zu lösen ist.

Am Geldbeutel ansetzen

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) für eine bundesweite Zuckersteuer sehr zu begrüßen. Unterstützt wird Günther von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der Bundesärztekammer, den Verbraucherzentralen, Foodwatch sowie zahlreichen wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Auch der Bürgerrat Ernährung hat sich in seinem Abschlussbericht 2024 für die Abgabe ausgesprochen.

Dr. rer. med. Franz-Werner Dippel ist Dozent für Ernährung & Gesundheit.

Dr. rer. med. Franz-Werner Dippel ist Dozent für Ernährung & Gesundheit.

© Yves Sucksdorff

Ein konkreter Vorschlag zur Zuckersteuer aus einer Autorengruppe um den Gesundheitsökonomen Professor O. Schöffski von der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) in Erlangen-Nürnberg sieht die Steuerbemessung industriell stark verarbeiteter Fertigprodukte und Softdrinks nach dem Zuckergehalt pro 100 g bzw. 100 ml vor.

Demnach bleiben Fertigprodukte mit < 5 Prozent Zucker, wie beispielsweise Milchprodukte sowie Getränke < 2,5 Prozent Zucker, wie z.B. ungesüßte Mandel- oder Sojadrinks, steuerfrei. Produkte mit ≥ 5-14 Prozent Zucker (Getränke ≥ 2,5-7 Prozent) werden mit 40 Prozent besteuert, wie z.B. Softdrinks, Smoothies und Fruchtjoghurt. Fertigprodukte mit einem darüberliegenden Zuckergehalt werden mit 80 Prozent besteuert.

Darunter fallen zum Beispiel alle Süßigkeiten, Marmelade, Ketchup und die meisten Frühstückscerealien. Der obere Schwellenwert der Besteuerung orientiert sich am natürlichen Zuckergehalt von Obst, der bei Tafeltrauben, Süßkirschen und Bananen mit etwa 12 bis 14 Prozent am höchsten ist.

Starke Lenkungswirkung erwartet

Dieser breite Besteuerungsansatz umfasst alle Zuckerquellen gleichermaßen, unabhängig davon, aus welcher Quelle der Zucker stammt. Von der Zuckersteuer ausgenommen sind frisches und tiefgefrorenes Obst. Die Zuckersteuer würde die folgenden Beispielprodukte deutlich verteuern: 1 Liter Eistee (+32 Cent), 1 kg Haushaltszucker (+88 Cent), 330 ml Dose Cola (+1,04 Euro), 230 g Glas Erdbeermarmelade (+2,80 Euro).

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Die Zuckersteuer zielt nicht auf ein Verbot zuckerhaltiger Fertigprodukte und Softdrinks ab, sondern auf eine Begrenzung ihres Konsums auf ein gesundheitsförderliches Niveau. Eine vollständige Weitergabe der daraus resultierenden Preiserhöhungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Lebensmittelindustrie nicht möglich.

Flankierende Maßnahmen sinnvoll

Die positive Lenkungswirkung vergleichbarer Verbrauchssteuern wie der Alkopopsteuer von 2004 ist empirisch belegt. Um Substitutionseffekte zu vermeiden, sollten gleichzeitig die Grenzwerte für synthetische Süßstoffe und Zuckerersatzstoffe angepasst werden.

Einnahmen aus der Zuckersteuer sollten zweckgebunden für Präventionsmaßnahmen verwendet werden. Zum Beispiel für eine vollumfängliche Mehrwertsteuerbefreiung naturbelassener Grundnahrungsmittel, umfassende Werbebeschränkungen für zuckerhaltige Fertigprodukte und Softdrinks, verpflichtende Warnhinweise auf Lebensmittelverpackungen (etwa nach dem Vorbild Chiles), kostenfreie Sportangebote für alle Bevölkerungsgruppen und verbindliche Qualitätsstandards für gesundes Essen in sämtlichen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.

Ziel ist die Schaffung einer Ernährungsumgebung, die der Bevölkerung eine gesundheitsförderliche Lebensweise leicht macht. Wäre es nicht auch in Deutschland allerhöchste Zeit, dieses Ziel mutig anzugehen?

Literatur beim Verfasser.

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