AOK Berlin-Brandenburg erntet Kritik für Ausschreibung parenteraler Lösungen

Kosteneinsparung zulasten von Krebspatienten wirft der Bundesverband der Rezepturhersteller (BRH) der AOK Berlin-Brandenburg vor.

Von Ina Harloff Veröffentlicht:

BERLIN. Mit der Ausschreibung von parenteralen Lösungen zur Versorgung von Arztpraxen stelle die Krankenkasse sowohl die qualitätsgesicherte Patientenversorgung als auch das Patientenwahlrecht infrage.

Bisher hätten die Patienten unter Einbindung des Arztes aufgrund von Qualitäts- und Zuverlässigkeitsaspekten die Apotheke unabhängig von Vorgaben der Krankenkassen auswählen können, teilt der BRH mit.

Mit der Ausschreibung gebe die AOK Berlin-Brandenburg unter Kostenaspekten vor, welche Apotheke die Rezeptur herstellen und termingerecht liefern soll. Weder für den Arzt noch für den Patienten sei ersichtlich, so der BRH, mit welchem Inhalt und mit welcher Qualität die Infusion produziert würde.

Die AOK Berlin-Brandenburg weist die Vorwürfe zurück und betont, dass es im Ergebnis der Ausschreibung keinerlei Nachteile für betroffene Versicherte geben werde. Rezepturen würden weiterhin direkt aus der Apotheke an die Arztpraxis geliefert. Die Qualität der Versorgung werde in keiner Weise beeinträchtigt. Es würden nur Apotheken bei der Zuschlagserteilung berücksichtigt, die die Leitlinien der Bundesapothekerkammer und weitere vertragliche Voraussetzungen erfüllten.

Im Vorfeld der Ausschreibung sei zudem mit ambulant behandelnden Onkologen gesprochen worden, um deren qualitative Anforderungen an eine herstellende Apotheke einzubeziehen. Die Hinweise der Ärzte seien in der Vertragsgestaltung entsprechend berücksichtigt worden.

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