AOK wehrt sich gegen neue Fesseln für Wahltarife

Die AOK spricht sich gegen die jüngsten Vorschläge der Regierung aus, die Wahltarife in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung künftig sauber zu trennen. Einschränkung im Wettbewerbs dürfe es nicht geben. Unterstützung erhält die Kasse von der neuen NRW-Gesundheitsministerin.

Veröffentlicht:
"Es darf keine Einschränkung von Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten geben." (Jürgen Graalmann, AOK-Bundesvize)

"Es darf keine Einschränkung von Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten geben." (Jürgen Graalmann, AOK-Bundesvize)

© eh

BERLIN/KÖLN (sun/iss). Der AOK Bundesverband hat sich gegen Pläne der Koalition ausgesprochen, Wahltarife und Zusatzangebote für GKV-Versicherten zu begrenzen oder abzuschaffen. "Es darf keine Einschränkung von Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Versicherte geben", sagte der AOK-Vizechef Jürgen Graalmann in Berlin.

Die Bundesregierung will regeln, welche Wahltarife Kassen künftig anbieten dürfen und welche Versicherungsleistungen ausschließlich der PKV offen stehen sollen.

Damit sollen die Aufgaben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung weiter voneinander getrennt werden, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Eine pauschale Abschaffung der Wahltarife sei aber nicht geplant.

Die AOK erhält derweil Unterstützung von der neuen NRW-Landesregierung: "Das Selbstbestimmungsrecht der gesetzlich Krankenversicherten darf nicht zugunsten der Privatwirtschaft beschnitten werden", sagte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Unterdessen drückt Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) bei seinen Reformplänen auf‘s Tempo. Ein abgestimmter Diskussionsentwurf - der der "Ärzte Zeitung" vorliegt - wurde bereits dem Kanzleramt übermittelt. Daraus gehen unter anderem folgende Neuerungen hervor:

• Der Strafzuschlag für Versicherte, die ihren Zusatzbeitrag nicht an ihre Krankenkasse entrichten, soll künftig mindestens 30 Euro betragen und wird maximal dreifach so hoch sein wie der monatlich zu entrichtende Zusatzbeitrag des Versicherten.

• Der für ärztliche Leistungen zuständige Bundesausschuss soll bis Ende April 2011 "ein Konzept für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen" formulieren. Dieses soll dem Bundestag vorgelegt werden.

• Der Beitrag für den PKV-Basistarif ohne Selbstbehalt und in allen Selbstbehaltsstufen liegt beim GKV-Maximalbeitrag einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrages.

• Der Sozialausgleich für die von der Koalition geplanten Zusatzbeiträge soll über weitere Bundesmittel in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro finanziert werden. Erstmals soll die zusätzliche Finanzspritze 2014 gezahlt werden. Dies bedeute den "Einstieg in einen gerechteren Sozialausgleich", heißt es in dem Diskussionpapier.

Lesen Sie dazu auch: NRW-Ministerin: GKV-Wahltarife nicht einschränken! Ministerium weist Kritik der Hausärzte zurück Koalition will Verhältnis von PKV und GKV neu justieren

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus