Koalition will Verhältnis von PKV und GKV neu justieren

Der Plan von Schwarz-Gelb: Wahltarife der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung sollen in Zukunft sauberer separiert werden. Gesetzlich Versicherte sollten außerdem nicht mehr drei Jahre warten müssen, um in die PKV zu wechseln.

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Rösler legt den Schalter um: Künftig soll eine Vermischung der beiden Versicherungssysteme vermieden werden.

Rösler legt den Schalter um: Künftig soll eine Vermischung der beiden Versicherungssysteme vermieden werden.

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BERLIN (hom). Union und FDP wollen in ihr Gesetz zur Gesundheitsreform noch Regelungen zum künftigen Verhältnis von privater und gesetzlicher Krankenversicherung einbauen. Dies betreffe - neben der Rückkehr zur Ein-Jahres-Frist beim Wechsel in die PKV - auch die Frage der Wahltarife von privaten Versicherungen und gesetzlichen Krankenkassen, hieß es aus Koalitionskreisen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), sagte der "Ärzte Zeitung", es gehe primär darum, die Tarifangebote von privater und gesetzlicher Krankenversicherung sauber voneinander zu trennen.

Gesetzlichen Kassen ist es erlaubt, ihren Versicherten Tarife anzubieten, die ihnen beispielsweise im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ermöglichen. "Wir sehen hier eine Vermischung gerade aus Sicht der Versicherten, die in den Wahltarifen weniger Schutz haben als in privaten Versicherungen, weil für sie das Versicherungsvertragsgesetz nicht gilt", sagte Bahr. Die Koalition wolle mehr Wettbewerb und Tarifvielfalt. "Aber das muss immer zu fairen Regeln geschehen."

Medienberichte, wonach sich die Koalition bereits darauf geeinigt habe, den gesetzlichen Kassen das Zusatzgeschäft mit Wahltarifen komplett zu verbieten, seien aber falsch, so Bahr. "Es ist noch nicht entschieden, welche Wahltarife nicht mehr möglich sein sollen."

Einigen konnte sich die Koalition unterdessen bei der Frage, wie der Strafzuschlag für Versicherte organisiert werden soll, die ihren Zusatzbeitrag nicht an ihre Krankenkasse entrichten. Der Säumniszuschlag soll demnach mindestens 30 Euro und maximal dreifach so hoch sein wie der monatlich zu entrichtende Zusatzbeitrag des Versicherten.

Bahr begründete die Sanktion damit, dass andernfalls der "ehrliche Beitragszahler der Dumme ist". Union und FDP hätten ein Problem gelöst, das ihnen von der alten Bundesregierung "hinterlassen" worden sei.

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