GBA-Beschluss

ASV auch für Multiple Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren

Krankenhäuser haben nun die Möglichkeit, in einer dreijährigen Übergangsfrist die Anforderungen an die Teilnahme der ASV nach Paragraf 116b zu schaffen.

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Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Indikationen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) um die Multiple Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumoren erweitert und dazu die Anforderungen definiert. Auf dieser Basis können sich ASV-Teams bilden und einen Antrag auf Zulassung bei den Erweiterten Zulassungsausschüssen der Länder stellen. Ferner hat der GBA am Donnerstag beschlossen, im nächsten Jahr die Voraussetzungen für die Aufnahme von zwei weiteren Krankheiten in die ASV zu schaffen: zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) und Tumoren des Auges. Die endgültige Beschlüsse sollen im Dezember 2023 fallen.

Für Multiple Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumoren gibt es bereits spezialfachärztliche Behandlungsangebote als ambulante Behandlung im Krankenhaus (ABK). Krankenhäuser haben nun die Möglichkeit, in einer dreijährigen Übergangsfrist die Anforderungen an die Teilnahme der ASV nach Paragraf 116b zu schaffen. An der ASV sind zusätzlich auch regelhaft niedergelassene Ärzte beteiligt.

Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses: „Informationen dazu, wie gut der Übergang vom alten Angebot der ambulanten Behandlung im Krankenhaus in die neue ASV gelingt, erwarten wir von einem Projekt des Innovationsausschusses. Am Freitag wird sich das Gremium mit den Evaluationsergebnissen abschließend befassen und eine Empfehlung abgeben. Das Projekt GOAL-ASV hatte untersucht, welche Faktoren die ASV-Teilnahme von Arztpraxen und Krankenhäusern positiv beeinflussen und welche als Barrieren wirken.“ (HL)

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