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Kommentar

Abschaffung der Telefon-AU: Konsequent in der evidenzfreien Zone unterwegs

Die Union simuliert die „Wirtschaftswende“ in der Koalition und hat sich dafür ausgerechnet die Telefon-AU ausgesucht. Das ist pure Symbolpolitik – und ein Programm zum Bürokratieaufbau obendrein.

Florian StaeckEin Kommentar von Florian Staeck Veröffentlicht:
Das Foto zeigt Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Die Koalition fasst die Spielregeln für Krankmeldungen neu. Gesundheitspolitische Belange fallen dabei unter den Tisch.

© nmann77 / stock.adobe.com

Die Bundesregierung begibt sich mit ihren jüngsten Beschlüssen zu Krankmeldungen und zur Abschaffung der Telefon-AU auf einen gefährlichen Irrweg: Ein wirtschaftspolitisch geprägtes Narrativ – der angeblich zu hohe Krankenstand in Deutschland – wird zur Richtschnur der Politik erklärt. Dagegen finden diejenigen, die die Versorgungsrealität im Gesundheitswesen kennen, kein Gehör.

Insbesondere mit der Entscheidung, Krankmeldungen via Telefon einzukassieren, begibt sich die Koalition in eine evidenzfreie Zone. Bundeskanzler Friedrich Merz fabuliert frei, wenn er behauptet, seit der Corona-Pandemie seien die Krankenstände „exorbitant“ gestiegen. Hinzu kommt: Wenn man bedenkt, wie unterschiedlich Krankenstand im europäischen Ausland statistisch erfasst wird, der weiß um die Schwierigkeit internationaler Vergleiche an diesem Punkt.

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Die Zunahme der Fehlzeiten dürfte zu großen Teil ein statistisches Artefakt sein – Folge der Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung. Vor allem der Union geht es bei dieser Entscheidung aber nicht um Evidenz. Im Bundestagswahlkampf hat sie eine „Wirtschaftswende“ versprochen, die sie gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner SPD aber nicht umsetzen kann.

Also ist Symbolpolitik nötig – und die Telefon-AU ist dafür der ideale Kandidat. Sie gilt vielen in der Union als nicht mehr nötiges Zugeständnis aus längst vergangenen Pandemie-Zeiten. Wenn sich in dieser Form wirtschaftspolitische Programmatik von tatsächlichen Problemen im Gesundheitswesen abkoppelt, dann sind Verlierer garantiert: Praxispersonal beispielsweise muss sich künftig vermehrt mit AU-Bescheinigungen herumschlagen, anstatt seine Ressourcen vor allem den Patienten zu widmen, die tatsächlich Versorgung benötigen.

Die Beschlüsse der Koalition liegen zudem quer zum Ziel des Bürokratieabbaus. Umfangreich fällt das Selbstlob der Parteispitzen aus, wo Bürger überall bei Verwaltungsprozessen entlastet werden sollen. Und niemandem fällt auf, dass ausgerechnet im Gesundheitswesen ein Bürokratieaufbauprogramm geplant ist? Das Schweigen der Fachpolitiker in der SPD fällt an diesem Punkt dröhnend laut aus.

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 03.07.202613:07 Uhr

Die aktuelle Zuspitzung durch das frisch beschlossene „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung zeigt perfekt, wie Lobbyverbände die parlamentarische Rhetorik mit maßgeschneidertem Treibstoff füttern. Am 02. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss das vollständige Aus für die telefonische AU sowie die verpflichtende AU ab dem ersten Tag beschlossen.

Die Arbeitgeberseite (BDA/BDI) nutzt das „Wettbewerbsfähigkeits“-Narrativ:
Das systemische Ziel: Verlagerung des wirtschaftlichen Risikos (Lohnfortzahlung) zurück auf den Arbeitnehmer und Entlastung der betrieblichen Kassen durch Abschreckungseffekte.

Die Hausärzteschaft (Hausärzteverband/KBV) nutzt das „Überlastungs“-Narrativ:
Das systemische Ziel: Verteidigung des eigenen Autonomie-Status. Die Ärzte möchten den administrativen „Zettel-Wust“ auslagern, wehren sich aber vehement dagegen, wenn die Politik ihnen per Gesetz diktiert, wie und wo sie Patienten zu triagieren haben.

Die Krankenkassen (AOK/DAK) nutzen das „Systemkosten“-Narrativ:
Das systemische Ziel: Schadensbegrenzung auf der Ausgabenseite. Die Kassen wissen, dass überfüllte Praxen teure Folgekonsultationen und administrative Zusatzkosten nach sich ziehen, ohne die Morbidität im System real zu senken.

Fazit: Die Politik hat sich schlussendlich der mächtigeren ökonomischen Rhetorik der BDA gebeugt, versucht nun aber – in Person von SPD-Chef Lars Klingbeil –, den drohenden Praxiskollaps durch nachgeschobene, technokratische Nebenkriegsschauplätze abzufedern (z. B. durch die Diskussion über Teilkrankschreibungen nach skandinavischem Vorbild oder nachträgliche „Ausnahmeregelungen“ in Betrieben). Es zeigt sich: Die Lobbyverbände liefern die Munition (Zahlen, Angstbilder, moralische Empörung), die Abgeordneten greifen diese dankbar auf, um mediale Reichweite zu erzielen, und das strukturelle Problem – das Fehlen intelligenter, digitaler Triage- und Revisionstools – bleibt komplett auf der Strecke.

Dr.med. Franz H. Müsch 03.07.202611:13 Uhr

Wie wird bei der "Telefon-AU" eigentlich das "BERUFSKRANKHEIT"-Kästchen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung behandelt ?

Müsch, Arbeitsmedizinischer Berufskrankheiten-Berater ( und -Gutachter ) , Schwerpunkt Pneumologie .

Dr. Wolfgang Landendörfer 02.07.202617:42 Uhr

Es stellt sich Frage, ob per Staatsdekret erzwungene Vorstellungen bei banalen Erkrankungen die Kriterien des §12 SGB V = WANZ erfüllen. Ich meine nein, damit wären wir außerhalb der Regelversorgung und die Liquidation des gesamten Vorgangs wäre nach GOÄ nötig. Genau dasselbe gilt in der Pädiatrie für pädagogisch induzierte Vorstellungen wegen Nichtigkeiten, die Eltern und Ärzte gleichermaßen in den Wahnsinn treiben und einen relevanten volkswirtschaftlichen Schaden durch unnötige Arbeitsunterbrechungen der Eltern bedingen.


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