Ära Hess geht im GBA zu Ende

Wachwechsel beim Gemeinsamen Bundesausschuss: Am 1. Juli übergibt Dr. Rainer Hess den Vorsitz an Josef Hecken. Damit endet eine Ära, die von fundamentalen Reformen des GBA geprägt war.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
GBA-Chef Dr. Rainer Hess (r.) und sein Nachfolger Josef Hecken, noch Staatssekretär im Familienministerium.

GBA-Chef Dr. Rainer Hess (r.) und sein Nachfolger Josef Hecken, noch Staatssekretär im Familienministerium.

© Lopata

BERLIN. Mit dem Amtsantritt von Dr. Rainer Hess als Vorsitzendem des Gemeinsamen Bundesausschusses 2004 war eine neue Epoche für das Spitzengremium des deutschen Gesundheitswesens angebrochen.

Mit der Gesundheitsreform 2003 wurden erstmals auch Versicherte und Patienten an den Beratungen beteiligt. Die neue Ära im Bundesausschuss wurde aber auch durch die Person Rainer Hess gestaltet.

Es war auch der persönliche Erfahrungshintergrund, die berufliche Sozialisation von Hess in der Bundesärztekammer und der KBV, die den Wandel des Bundesausschusses ermöglicht hat.

Warum? Die Hess-Vorgänger waren meist ehemalige Spitzenbeamte aus Ministerien oder Richter, zwar Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im weitesten Sinne, die aber ihre Arbeit weitestgehend im Schutz einer staatlichen Institution versahen.

So verstanden sie denn auch ihre Arbeit an der Spitze des Bundesausschusses: Sie sollte möglichst diskret, ohne öffentliche Debatte primär unter fachlichen Erwägungen ablaufen.

Unermüdlicher Arbeitseinsatz und starke Frustrationstoleranz

In der ärztlichen Selbstverwaltung waren und sind die Verhältnisse völlig anders. Nur formal sind Bundesärztekammer und KBV Monopolorganisationen. Sie sind föderal legitimiert, im Inneren gibt es natürliche Spannungen und Interessenkonflikte, die gern auf offener Bühne ausgetragen werden.

Legendär sind die Grabenkriege zwischen Haus- und Fachärzten, aber auch zwischen Klinikärzten und Niedergelassenen.

Das in etwa charakterisiert die Bedingungen, unter denen Rainer Hess bis 1989 als Justitiar der Bundesärztekammer und der KBV und danach über 13 Jahre als Hauptgeschäftsführer der KBV gearbeitet hat.

Unter politisch verschärften Rahmenbedingungen seit der gesetzlichen Budgetierung von Gesamtvergütungen und Arzneimittelausgaben durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992.

Das erforderte nicht nur unermüdlichen Arbeitseinsatz. Sondern vor allem auch eine phänomenal starke Frustrationstoleranz.

Es ist natürlich der professionelle Vorteil eines Juristen, Distanz wahren zu können - Fehlschläge bei Verhandlungen münden in neue Gesprächsrunden wie man bei Gericht eben in die nächste Instanz geht.

Dem Juristen ist das Prozesshafte zu eigen - nichts ist endgültig, das Meiste vorläufig und fast alles im Fluss. Es muss nur in geordneten Bahnen ablaufen.

Hess hatte zwei Grundsätze

Dabei sind für Rainer Hess zwei Grundsätze unumstößlich: die Pflichterfüllung, und das heißt die Umsetzung von Gesetzesaufträgen, im Zweifelsfall auch dann, wenn dies unsinnig ist. Dann möge sich der Gesetzgeber korrigieren, und die Chance zur Korrektur wächst mit der Kraft der Argumente.

Insofern ist die ärztliche Selbstverwaltung und mit Recht erst der Bundesausschuss nicht Selbstzweck, sondern sie leiten ihre Legitimation aus einem Gemeinwohlauftrag ab.

Der zweite Grundsatz für Rainer Hess ist feste Überzeugung, dass der Gemeinwohlauftrag am besten in der Selbstverwaltungs-Struktur erfüllt werden kann, die im Verhandlungsweg den Kompromiss anstrebt.

Es mag für ihn eine Genugtuung sein, dass der Bundesausschuss, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit und der GKV-Spitzenverband nach den Regeln des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes die Arbeit der frühen Nutzenbewertung und die Verhandlungen über Arzneimittel-Erstattungsbeträge auch für die private Krankenversicherung erledigen, weil sich eine körperschaftliche Struktur freien Wirtschaftsunternehmen und deren Branchenverband als überlegen zu erweisen scheint.

Neben der gravierenden Erweiterung seiner Aufgaben hat der Gemeinsame Bundesausschuss sein Verhältnis zur Öffentlichkeit und zu den Medien gewandelt. Zum einen ist dies die Folge der Beteiligung von Patienten und Versicherten an den Ausschussberatungen.

Da diese "Bank" keine Mitentscheidungsrechte hat, bleibt nur die Kraft der Argumente - und dies ist öffentlich zu rechtfertigen.

Unter Rainer Hess ist der Bundesausschuss auch im Wortsinne eine öffentliche Institution geworden. Plenumssitzungen sind öffentlich, Interessenunterschiede transparent. Die Öffentlichkeitsarbeit ist professionalisiert worden.

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