Forderung nach Arbeitsminderungsbescheinigung

Ärzte uneins über Teilkrankschreibung

Ärzte haben nur eine Wahl: krankschreiben oder nicht krankschreiben. Einige Ärzte fordern vom Gesetzgeber die Teilkrankschreibung. Der Marburger Bund findet das gut, der Hausärzteverband bleibt skeptisch.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
AU-Formulare. Marburger Bund und Deutscher Ärztetag fordern zusätzlich die Teilkrankschreibung.

AU-Formulare. Marburger Bund und Deutscher Ärztetag fordern zusätzlich die Teilkrankschreibung.

© nmann77 / stock.adobe.com

BERLIN. Der Deutsche Hausärzteverband begegnet Forderungen aus der Ärzteschaft nach der Einführung von Teilkrankschreibungen reserviert. "Ein gut gemeinter Vorschlag, in der Praxis jedoch kaum handhabbar", sagte der Sprecher des Deutschen hausärzteverbands Vincent Jörres am Mittwoch der "Ärzte Zeitung".

Ein solches Modell müsste ja auch die jeweilige konkrete Situation am Arbeitsplatz im Blick behalten. Der Arzt müsste in jedem Einzelfall entscheiden, ob die Arbeitsumgebung für den einzelnen Patienten zumutbar sei, oder nicht, sagte Jörres. Es bestehe zudem die Gefahr, dass die krankgeschriebenen Patientenauf Druck des Arbitgebers länger arbeiteten als eigentlich verordnet.

Die Zahl der Fehltage in Folge psychischer Erkrankungen von Arbeitnehmern ist zwischen 2007 und 2017 um 67,5 Prozent gestiegen. Mit 26 Tagen je Fall dauern diese Arbeitsunfähigkeiten mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt von 11,1 Tagen.

Diese Daten aus dem am Dienstag veröffentlichten AOK-Fehlzeiten-Report haben weitgehend unbeachtet gebliebenen Beschlüssen der Hauptversammlung des Marburger Bundes (MB) und des Deutschen Ärztetages 2018 zu Aufmerksamkeit verholfen.

Symptome werden verstärkt

Beide Gremien hatten im Mai den Gesetzgeber aufgefordert, die Situation psychisch erkrankter Menschen durch die Möglichkeit einer Teilkrankschreibung zu verbessern. Insbesondere bei Depressionen entstehe das Problem, dass eine Krankschreibung eher zu einer Verstärkung der Symptome führe und der Heilung im Weg stehe, heißt es im Beschluss des Ärztetages (Drucksache II - 03).

"Diesem Dilemma könnte mit der ärztlichen Bescheinigung einer vorübergehenden Minderung der Arbeitsfähigkeit wirksam begegnet werden", sagte MB-Chef Dr. Rudolf Henke am Mittwoch der "Ärzte Zeitung". Wenn es aus ärztlicher Sicht sinnvoll und vertretbar sei, dass der erkrankte Arbeitnehmer nur wenige Stunden am Tag arbeite, ohne überfordert zu sein, könne sich das positiv auf den Genesungsprozess auswirken.

Grund: Die Tagesstruktur und der Kontakt mit den Kollegen blieben erhalten, die Gefahr der Vereinsamung wäre deutlich gemindert. Henke beruft sich auf die Einschätzungen von Arbeitsmedizinern, die sagten, dass eine solche Regelung den betroffenen Arbeitnehmern gut tun könne. Allerdings sollten Arbeitnehmer mit der Teilkrankschreibung auch einverstanden sein.

Mit Interesse haben die Verantwortlichen beim MB die Reaktionen aus dem Gewerkschaftslager zur Kenntnis genommen. Erst müsse die Wiedereingliederung von kranken Menschen in die Arbeit funktionieren, reagierte der Deutsche Gewerkschaftsbund. Dann aber könne man über ein gestuftes Verfahren für die Arbeitsunfähigkeit nachdenken.

Arbeitsrecht neben ärztlicher Meinung beachten

Der baden-württembergische Verdi-Landesbezirksleiter Martin Gross warnte dagegen davor, die Entscheidung alleine dem Arzt zu überlassen. Mediziner berücksichtigten oft den arbeitsrechtlichen Aspekt nicht, also was Arbeitgeber aus einer Teilkrankschreibung machen könnten.

Laut geltender Rechtslage müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn sie krank sind und nicht arbeiten können. Spätestens nach drei Kalendertagen müssen sie zudem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Das Konzept der Teilkrankschreibung ist schon länger im Gespräch. In der Folge eines Auftrags vom 19. Dezember 2014 des damaligen Gesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im Dezember 2015 ein Sondergutachten zum Krankengeld vorgelegt. Als eine Steuerungsmöglichkeit empfahlen die Gesundheitsweisen die Einführung einer "Teilarbeitsunfähigkeit", und zwar nicht nur für psychisch Erkrankte.

25, 50 und 75 Prozent

Die Einstufung könne auf 75, 50 und 25 Prozent erfolgen. Die Höhe des Krankengeldes könne diesen Schritten folgen. Gegenüber der derzeit in Deutschland praktizierten Alles-oder-nichts-Regelung ermögliche eine Differenzierung die Nutzung des verbleibenden "Restleistungsvermögens" und vermeide soziale und finanzielle Folgen einer unnötig verzögerten Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, so die Wissenschaftler um den Allgemeinmediziner Professor Ferdinand Gerlach. Vorbilder aus Schweden zeigten, dass die gestufte Krankschreibung auch als Einstieg in die Reha begriffen werden könne.

12,28 Milliarden Euro hat die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2017 für Krankengeld ausgegeben. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Alle Versicherten können zusätzlich private Krankentagegeldversicherungen abschließen.

Quelle: GKV-Spitzenverband

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Statistisches Bundesamt

Gender Pay Gap bleibt konstant

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 06.09.201813:08 Uhr

"Teilkrankschreibung" vs. "Stufenweise Wiedereingliederung" nach dem "Hamburger Modell"


Gelegentlich wird mir vorgeworfen, extrem komplizierte, bio-psycho-sozial begründete medizinische Sachverhalte nicht mit einfachen Worten und banaler Logik erklären zu können.

Hier ein Versuch:
Der Marburger Bund (mb) vertritt die gewerkschaftlichen Interessen der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Das sind überwiegend Klinikärzte. Diese wissen oft nicht einmal, wie eine Arbeitsunfähikeits-(AU)-Bescheinigung aussieht oder ausgefüllt werden muss.
Eine Fülle von Beispielen haben wir davon in meiner Praxis.

Der MB ist also der letzte Verband, der mir eine "Teilkrankschreibung" erklären kann. Eine "Stufenweise Wiedereingliederung" hat der mb-Vorstand wohl noch nie in seinem medizinischen Leben ausgefüllt.

Mitglieder des Deutschen Hausärzte Verbandes füllen beide Vordrucke bereits mit Einsatz ihres Kleinhirns aus. Bei distaler Radiusfraktur könnten unsere Patientinnen und Patienten ihren Computer theoretisch auch mit nackten Füßen bedienen - müssen sie aber auch mit "Teilkrankschreibung" nicht.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Ramatuelle/F)

MD Hans Christoph 06.09.201810:57 Uhr

Thema Teilkrankschreibung Was ist daran neu ?

offensichtlich will oder kann sich niemand mehr daran erinnern. Vor Jahrzehnten gab es solche Möglichkeiten, auch auf freiwilliger Basis. Es ist doch schlichtweg fern jeglicher Lebensrealität wer sich z.B. einen Finger gebrochen hat ist doch nicht voll arbeitsunfähig. Jetzt werden gleich die Gewerkschaftsvertreter aufschreien. Selbstverständlich ist die Gesundheit und die Rückgewinnung der Gesundheit das oberste Ziel. Auch der jeweilige Beruf spielt doch eine wichtige Rolle. Die Lebensrealität in der Arbeitswelt sieht doch so aus... wer seine Arbeit schätzt und von den Vorsetzten geschätzt wird wird nicht wegen jeder kleinen Lapalie eine
Krankmeldung vom Hausarzt einfordern. Welcher Hausarzt hat heute noch den Mut seinem Patienten, der auf Biegen und Brechen, eine Krankmeldung erzwingen will zu widersprechen ? Die Anspruchsgesellschaft lässt grüßen...Wenn Eltern Krankmeldungen, besonders einige Tage vor Ferienbeginn, für die Schule erschleichen um noch früher nach Italien aufzubrechen wird der Hausarzt zum Werkzeug degradiert...hat mit einem Freiberufler wenig zu tun ! oder?

Dr. Uwe Wolfgang Popert 06.09.201810:36 Uhr

Merkwürdige Diskussion

Man fragt sich natürlich, seit wann der Marburger Bund als Vertreter der angestellten Krankenhausärzte irgendeine Expertise im Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsformularen hat. Bisher dürfte sich das allenfalls auf die poststationäre Woche im Entlassungsmanagement beschränken.

Übrigens: die gewünschte Möglichkeit zur Teilkrankschreibung gibt es längst - siehe Wiedereingliederungsbescheinigung (http://www.kbv.de/media/sp/Muster_20.pdf)

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an