Paragraf 219a
Ärzteliste zu Abtreibungen wird länger
BERLIN. Gut fünf Wochen nach ihrem Start ist die umstrittene Ärzteliste für Abtreibungen deutlich länger geworden.
Inzwischen umfasse das Verzeichnis die Namen von 215 Ärzten und Einrichtungen aus allen Bundesländern, teilte die Bundesärztekammer am Freitag mit.
Darunter befänden sich neben ambulanten Einrichtungen auch Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Anträge auf Eintrag würden derzeit geprüft und in der nächsten Aktualisierungsrunde auf der Liste ergänzt.
Die Ärzteliste ist Teil des Anfang 2019 geänderten Paragrafen 219a. Das darin enthaltene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beinhaltet auch die Regelung, wonach Ärzte publik machen dürfen, dass sie die Abbrüche vornehmen. Weitere Informationen etwa über Methoden sind ihnen aber untersagt.
Mithin sei der gesamte Paragraf 219a obsolet. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte daraufhin einen „Runden Tisch“ angekündigt, um gemeinsam mit Ärzteverbänden Vorschläge für eine bessere Umsetzung der Liste zu erarbeiten. (hom)