Aigner gegen schnelles Wegwerfen von Lebensmitteln

BERLIN (dpa). Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will dem Wegwerfen von Lebensmitteln wegen falscher Vorstellungen über das Mindesthaltbarkeitsdatum entgegentreten.

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"Lebensmittel sind kostbar - wir können es uns nicht leisten, dass jährlich viele Millionen Tonnen auf dem Müll landen", sagte Aigner zum Start eines Informationsvideos ihres Ministeriums am Donnerstag.

Sie betonte, dass Produkte noch viele Tage nach dem Ablauf einwandfrei und unbedenklich zu genießen seien. Anders sei es mit dem Verbrauchsdatum bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, das nicht überschritten werden dürfe.

Angesichts von jährlich mehreren Millionen Tonnen weggeworfener Lebensmittel in Deutschland sehen Verbraucherschützer, Politik und Handel Aufklärungsbedarf beim Mindesthaltbarkeitsdatum.

Genauere Angaben zum Ausmaß der Verschwendung soll eine Studie bringen, deren Ergebnisse in diesem Jahr erwartet werden.

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 14.01.201200:30 Uhr

Ablauf oder Verfall?

Es gibt tatsächlich ein Verfallsdatum nur auf Fertigpackungen von Arzneimitteln!
So wie sich damit die PHARMAKA-Hersteller aus ihrer Verantwortung für Wirksamkeit oder sogar Schädlichkeit befreien ,-und vielleicht auch den Umsatz steigern -, geschieht dies auch bei den Produzenten von vollständig verpackten Nahrungsgütern nach geprüften Mindest-Lagerungsfristen und einer zeitlichen Sicherheits-Spanne darüber hinaus.
Bei Lebensmitteln obliegt es aber dem jeweiligen Filialleiter, ob er die "abgelaufene" Ware aus dem Regal nimmt und vernichten läßt, oder wegen nach wie vor guter Genuß- und Verzehrsfähigkeit an die Verbraucher mit einem deutlich reduzierten Preis abgibt.
Die Verantwortung für das gesundheitlich unbedenkliche Nahrungmittel ist damit zunächst auf den Verkäufer als sog. In-Verkehr-Bringer übergegangen. Er prüft und entscheidet vor allem darüber, daß noch keine Verderbnis eingetreten ist.
Sobald das verpackte Lebensmittel aber deutlich gekennzeichnet und lediglich wegen "Ablauf" der MHD als preisreduziert und damit "Sonderangebot" erscheint, geht das evtl. Risiko wegen mangelnder Frische schon auf den Käufer über.
Letztendlich entscheidet aber der mündige Verbraucher, ob er nach seiner eigenen Sinnenprüfung (sog. Organoleptik) das einzelne Erzeugnis in einer Fertigpackung noch nach Farbe, Geruch, Konsistenz und Geschmack zu Hause (bei der Öffnung) seinen Erwartungen entspricht, oder ob er das "Schnäppchen" wegen einiger Qualitäts-Einbußen doch besser nicht mehr verzehrt.
Bei loser Ware ohne Schutzumhüllung kann er das ja schon im Geschäft vor dem Kauf tun und ist damit "ad hoc" selbst hauptverantwortlich als Entscheider.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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