Ruf nach Regelungen

AkdÄ fordert bessere Handhabe gegen Lieferengpässe

Lieferengpässe eines Anthracyclins treiben Onkologen Sorgenfalten auf die Stirn. Jetzt wird der Ruf nach neuen gesetzlichene Regelungen lauter.

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BERLIN (cw). Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) nimmt voraussichtliche Lieferprobleme für das Krebsmittel Daunoblastin® (Daunorubicin) zum Anlass, bessere gesetzliche Regelungen gegen Versorgungsengpässe zu fordern.

Hersteller Pfizer hat für Anfang dieses Monats Lieferengpässe des Leukämie-Therapeutikums Daunoblastin® angekündigt. Angesichts der guten Wirksamkeit des bewährten Arzneimittels befürchtet die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) eine Gefährdung der "Heilungschancen unserer Leukämie-Patienten".

DGHO-Sekretär Mathias Freund rief die Krankenhausapotheken auf, "keine unnötigen Vorratsbestellungen von Daunorubicin vorzunehmen und sich bei Engpässen gegenseitig zu helfen".

AkdÄ: Rahmenbedingungen fehlen

Lieferprobleme bei der Versorgung mit wichtigen Krebsmitteln habe es in der Vergangenheit schon mehrfach gegeben.

Als Beispiele nennen die AkdÄ und die DGHO in einer gemeinsamen Mitteilung Caelyx® (pegyliertes liposomales Doxorubicin) gegen Brust- oder Eierstockskrebs, Depocyte® (liposomales Cytarabin) gegen Lymphknotenkrebs und Abraxane® (Albumin-gebundenes Paclitaxel) gegen Brustkrebs.

Anders als etwa in den USA oder der Schweiz, wo die Behörden Möglichkeiten hätten, auf Lieferengpässe zu reagieren, fehlten in Deutschland "entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen", kritisiert AkdÄ-Vorsitzender Wolf-Dieter Ludwig.

Er forderte den Bundesrat auf, anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung der so genannten 16. AMG-Novelle dafür zu sorgen, dass ein zwischenzeitlich aus dem Gesetzentwurf gestrichener Passus wieder aufgenommen wird.

Darin waren für den Fall "der unmittelbar drohenden Gefahr eines erheblichen Versorgungsmangels" diverse behördliche Anordungsrechte vorgesehen.

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