Es ist kein "Landärztegesetz", das der Bundestag im November verabschieden wird. Das Versorgungsstrukturgesetz dreht zwar an vielen Schräubchen. Eine aktuelle Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt, im Münsterland oder in Berlin-Neukölln erwartet aber keiner.
Zwar hebt die Politik für Ärzte, die sich auf dem flachen Land niederlassen, die Budgetgrenzen auf. Toll. Aber nur, wenn für ihren Sprengel, für ihren Kiez die Unterversorgung offiziell festgestellt wurde. Jüngsten Erhebungen zufolge betrifft dies im Augenblick exakt 37 Hausärzte in Deutschland. Auch die Residenzpflicht fällt. Ärzte dürfen künftig wohnen, wo sie wollen.
Wenn das Gesetz in Kraft getreten sein wird, ist damit für die Versorgungsstrukturen noch nicht allzuviel geregelt. Dieses Gesetz verteilt vor allem Aufträge. Empfänger sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Organisationen der ärztlichen Selbstverwaltung.
Die sollen nun Daten sammeln, um dereinst die Versorgung Richtung Morbidität steuern zu können. Sie sollen die Spielregeln für einen dritten Sektor an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Medizin ausarbeiten. Und sie sollen die Honorare vor Ort fair und nicht von den Interessen dominierender Arztgruppen in den KVen abhängig verteilen. Das wird dauern.
Perspektivisch wird es in Zukunft einen Ärztemangel geben. Viele der gegenwärtigen Praxisinhaber stehen kurz vor dem Ruhestand. Die Nachfolger bleiben aus.
Dagegen schnell etwas zu unternehmen hat sich der Gesetzgeber aber nicht getraut. Alte Zöpfe werden umfrisiert, nicht abgeschnitten.
Die Gründung der für junge Ärzte attraktiven Medizinischen Versorgungszentren wird erschwert. Die - zugegebenermaßen oft irrationale - Angst vor Regressen treibt an sich niederlassungswillige Ärzte in Berufe fern der Patientenversorgung.
Und einer Verbesserung der Aus- und Weiterbildungssituation stehen die föderalen Strukturen entgegen. An diesen Punkten hat die Koalition noch Chancen, die haus- ärztliche Versorgung schnell zu fördern.