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Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Die Landesregierung in Kiel möchte das Verfahren der Nutzenbewertung von neuen Medikamenten (AMNOG) neu ausrichten. Im Fokus müssten Investitionsanreize stehen. Auch die Preisbildung benötige ein Update.

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Mit einem Entschließungsantrag will die schleswig-holsteinische Landesregierung den Bund auffordern, das AMNOG-Verfahren zu reformieren.

Mit einem Entschließungsantrag will die schleswig-holsteinische Landesregierung den Bund auffordern, das AMNOG-Verfahren zu reformieren.

© [M] Dana S. Rothstein / Claus /

Berlin/Kiel. Schleswig-Holstein dringt auf eine Entschließung des Bundesrats, mit der eine rasche Reform des Verfahrens der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (AMNOG) gefordert wird.

Es seien Änderungen notwendig, um „Investitionsanreize zu setzen und damit zur Erhaltung und zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland beizutragen“, heißt es in der Entschließung, die Schleswig-Holstein am 26. September in die Länderkammer einbringen möchte.

Gefordert wird eine Entbürkratisierung und Flexibilisierung des Verfahrens. Die Landesregierung ruft den Bund zudem zu einer „Neuausrichtung der Preisbildung und der Vertragsgestaltung“ im Rahmen des AMNOG auf.

Ziel müsse es sein, die Verhandlungsspielräume der Beteiligten zu vergrößern. Das unter der Ampel-Koalition verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) habe sich nachteilig auf die Investitionsanreize ausgewirkt.

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In der geplanten Entschließung wird die Pharma-Branche als „Schlüsselindustrie“ bezeichnet. Zugleich stellten die Unternehmen „einen wichtigen Baustein in der medizinischen Versorgungssicherheit für die Bevölkerung“ dar. Entscheidend sei daher eine „langfristige Planungssicherheit, die verlässliche Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie voraussetzt“.

Eine Entschließung des Bundesrats bindet die Regierung nicht, fordert sie aber zum Handeln auf. Im Koalitionsvertrag hat sich die schwarz-rote Bundesregierung eine Überarbeitung des AMNOG ins Pflichtenheft geschrieben. Darin heißt es: „Wir ermöglichen den Zugang zu innovativen Therapien und Arzneien und stellen gleichzeitig eine nachhaltig tragbare Finanzierung sicher.“ (fst)

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