Abrechnung

HPV-Impfung für Erwachsene wird in Sachsen AOK-Kassenleistung

In Sachsen wurde mit der AOK plus ein neuer Vertrag geschlossen: Künftig werden die Kosten für die HPV-Impfung für Erwachsene von der Kasse übernommen.

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Dresden. Die HPV-Impfung ist für Versicherte der AOK Plus ab 18 Jahren von Oktober an eine Satzungsleistung. Die ärztliche Leistung kann damit von Oktober an für alle Versicherten der AOK Plus vom vollendeten 18. Lebensjahr erbracht werden. Darauf weist die KV Sachsen am Montag hin. Die Impfung wird mit der Ziffer EBM-99791 abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der Krankenkasse über den Sprechstundenbedarf verordnet.

Ärztinnen und Ärzte sollen die Impfindikation für Frauen und Männer ab 18 Jahren mit den Patienten besprechen und dokumentieren. Der Impfling sei darüber aufzuklären, dass die HPV-Impfung für Menschen ab dem Alter von 26 Jahren nach sächsischen Empfehlungen nicht grundsätzlich öffentlich empfohlen ist, heißt es. Ein möglicher Impfschaden habe keine Auswirkungen auf die Arzthaftung.

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Die HPV-Impfung sollte gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie bei Mädchen und Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren durchgeführt und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt oder komplettiert werden. Hierfür kann die ärztliche Leistung mit den Ziffern 89110 A für die ersten Dosen eines Impfzyklus oder eine unvollständige Impfserie und 89110 B für die abgeschlossene Impfung abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der AOK Plus über den Sprechstundenbedarf verordnet werden. (sve)

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