Impfen gegen Influenza

Ampel macht Dampf bei der Grippeimpfung in Apotheken

Die Apotheker sollen regelhaft in die Impfkampagne gegen Influenza einbezogen werden: Dafür bereitet die Ampel-Koalition ein Gesetz vor. Die Bundesärztekammer mahnt: „Impfen ist urärztliche Aufgabe!“

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Umstrittenes Thema: Impfen in der Apotheke

Umstrittenes Thema: Impfen in der Apotheke

© ABDA

Berlin. Die Ampel-Koalitionen SPD, Grüne und FDP planen, die Apothekerinnen und Apotheker in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen einzubeziehen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Pflegebonusgesetz hervor, das derzeit im Bundestag beraten wird. Ziel ist ausweislich des noch nicht in der Bundesregierung abgestimmten Antrags die Erhöhung der Impfquoten bei Grippeschutzimpfungen.

Die Bundesärztekammer reagierte am Montag umgehend. Es ständen ausreichend Ärzte für die Grippeimpfungen zur Verfügung. Es sei daher kontraproduktiv, das hohe Qualitätsniveau von Impfleistungen in Deutschland zu senken und das Impfrecht neben Ärztinnen und Ärzten auch auf andere Professionen zu übertragen, warnte Kammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt. „Aus gutem Grund ist Impfen eine urärztliche Aufgabe“, sagte Reinhardt, der selbst Hausarzt ist.

Reinhardt: Es geht auch um Anamnese und Komplikationen

Es gehe nicht nur um den Stich an sich, sondern auch um die Impfanamnese, den Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung. Mögliche Komplikationen wie akute allergische Reaktionen, Kreislaufprobleme sowie Angstreaktionen müssten ebenso beherrscht werden wie Kenntnisse zur Impfung von Schwangeren oder Menschen mit Autoimmunerkrankungen. Reinhardt verwies darauf, dass es lediglich 20.000 Apotheken gebe, von denen lediglich ein Teil die räumlichen Voraussetzungen für die Impfung erfülle.

Die Quoten der Influenzaimpfung lagen im Jahr 2019 nach einer Statistik des Verbands der Ersatzkassen bei den über 60-Jährigen in den alten Ländern außer in Niedersachsen zum Teil deutlich unter 40 Prozent. In den Neuen Ländern liegt die Quote demnach außer in Berlin über 50 Prozent und erreicht in Sachsen sogar knapp 60 Prozent dieser Zielgruppe. Die Zielvorgabe des Nationalen Impfplans liegt mit 75 Prozent weit außer Reichweite.

Räumlichkeiten müssen geeignet sein

Die Ampel knüpft die Teilnahme der Apotheker an der Impfkampagne an Bedingungen. Nur öffentliche Apotheken mit für Impfungen geeigneten Räumlichkeiten sollen in Betracht kommen können. Die Apotheker sollen sich zudem von Ärztinnen und Ärzten schulen und die erfolgreiche Teilnahme an der Impfschulung bescheinigen lassen müssen. Bundesärzte- und Bundesapothekerkammer sollen dafür ein Mustercurriculum entwerfen, um bundesweit möglichst einheitliche Schulungen zu gewährleisten.

Einfließen sollen die Vorgaben für die Schulungen im Rahmen der Modellvorhaben, die mehrere AOKen, die Ersatzkassen sowie zusammen sieben Betriebs- und Innungskrankenkassen in mehreren Pilotregionen seit Oktober 2020 aufgesetzt haben. Für die Vergütung wiederum sollen sich der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Apotheker ins Benehmen setzen.

Die Resonanz der Bevölkerung auf die Modellvorhaben wird bislang als überschaubar eingeordnet. In der ersten Grippesaison seien in zwei Modellregionen der AOK Nordwest 1100 Versicherte in einer Apotheke gegen Influenza geimpft worden. (af)
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