Kommentar

Angehörige sind keine Profi-Pflegekräfte

Das Bundesverfassungsgericht hält sich zu Recht aus der Frage heraus, wie hoch Pflegeleistungen zu vergüten sind.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Lassen sich Angehörigenpflege und professionelle Pflege vergleichen? Eigentlich nicht, meint das Bundesverfassungsgericht. Es hat zwei Frauen abgewiesen, die für die gemeinsame Pflege ihres Ehemannes beziehungsweise Vaters Pflegegeld in Höhe der Pflegesachleistungen verlangt hatten.

Pflege aufgrund persönlicher Bindung und Pflege aufgrund beruflicher Profession, das sind tatsächlich verschiedene Dinge. Pflegende Angehörige leisten wertvolle Arbeit, ihnen gebührt hohe Anerkennung. Das Pflegegeld ist als solche Anerkennung gedacht. Wie hoch diese sein soll, ist aber eine gesellschaftliche und damit eine politische Entscheidung.

Professionelle Pflegekräfte haben eine Ausbildung hinter sich. Sie leben von ihrer Arbeit und müssen für Fehler gegebenenfalls haften. Dass sie mehr Geld bekommen als pflegende Angehörige, ist selbstverständlich.

Dass das Pflegegeld nur gut halb so hoch ist wie der Höchstbetrag für Sachleistungen, muss deshalb nicht richtig sein. Das Bundesverfassungsgericht aber ist kein Übergesetzgeber; zu Recht hält es sich aus dieser Frage heraus. Höhere Leistungen könnten sich auch für die Pflegekassen lohnen, wenn dadurch mehr Angehörige zur Pflege bereit sind und so Heimaufenthalte vermieden werden.

Lesen Sie dazu auch: Verfassungsgericht: Pflegegeld darf geringer als Sachleistungen sein

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