Anwalt: Fremdbesitzverbot für Apotheken ist mit EU-Recht konform

BRÜSSEL/LUXEMBURG (spe/eb). Das deutsche Fremdbesitzverbot, wonach nur zugelassene Pharmazeuten eine Apotheke besitzen dürfen, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, mit europäischen Rechtsvorschriften vereinbar.

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Die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sei gerechtfertigt, um eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln garantieren zu können, machte Bot in Luxemburg deutlich.

Der Generalanwalt stellte damit eine entscheidende Weiche in der Rechtssache DocMorris. Das saarländische Gesundheitsministerium hatte der niederländischen Aktiengesellschaft 2006 erlaubt, eine Filialapotheke in Saarbrücken zu betreiben. Mehrere Apotheker und ihre Berufsverbände hatten dagegen geklagt. Die Sache landete schließlich vor dem EuGH.

Bot erinnerte daran, dass die EU keine uneingeschränkte Zuständigkeit im Bereich der Gesundheit der Bevölkerung besitzt. Er stellte zugleich fest, dass eine nationale Regelung, nach der nur Apotheker eine Apotheke besitzen und betreiben dürfen, mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Niederlassungsfreiheit im Einklang stehen müsse. Es sei aber Sache des Mitgliedstaates zu bestimmen, wie er den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten will. Die Qualität der Arzneimittelabgabe stehe zudem in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, die ein Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren müsse.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte die Einschätzungen. "Der Generalanwalt hat sensibel die außergewöhnliche heil- und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt", so ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Der Schlussantrag des Generalanwaltes ist für den EuGH nicht verbindlich. Meist folgen die Richter jedoch den Empfehlungen.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie teilte mit, er stehe hinter dem System der inhabergeführten Apotheke als "Garant für unabhängige Beratung und Therapiequalität". Der Verband plädiert auch dafür, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich apothekenpflichtig zu lassen.Fritz Oesterle, der Vorstandsvorsitzende von Celesio, der Muttergesellschaft von DocMorris, sagte: "Mit dem Schlussantrag sind wir der endgültigen Entscheidung des EuGH ein Stück näher gekommen." Er fügte hinzu: "Für uns wird mit dem Urteil des EuGH endgültig Klarheit über die weitere Entwicklung des deutschen Apothekenmarktes herrschen."

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