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Codein

Anwendungsbeschränkung für Kinder mit Husten

Veröffentlicht:

DRESDEN. Ab heute (20. Juli) gelten neue Anwendungsbeschränkungen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit codeinhaltigen Arzneimitteln. Darauf macht die KV Sachsen aufmerksam - und verweist auf Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Demnach ist ab sofort Codein bei der Anwendung für Kinder unter zwölf Jahren kontraindiziert. Es darf bei dieser Patientengruppe nicht angewendet werden.

Für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen wird die Anwendung codeinhaltiger Arzneimittel zur Behandlung von Husten nicht empfohlen.

Und: Patienten jeglichen Alters, die Codein sehr schnell verstoffwechseln, dürfen Codein wegen des Risikos schwerwiegender Nebenwirkungen nicht mehr anwenden.

Im April 2014 hatte das BfArM auf europäischer Ebene ein Risikobewertungsverfahren für codeinhaltige Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern und Jugendlichen angestoßen. (ths)

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