Dispensierrecht

Apotheker finden Ärzte, die Paxlovid® abgeben, „insgesamt bedenklich“

Minister Lauterbach will Ärztinnen und Ärzten die Abgabe von Paxlovid® und Co erlauben. Die Pharmazeuten finden das „grundsätzlich“ nicht gut – und rätseln über die „fehlende Bereitschaft“.

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Direkt vom Doc? Paxlovid aus einer Hand.

Direkt vom Doc? Paxlovid aus einer Hand.

© Stephanie Nano / ASSOCIATED PRESS / picture alliance

Berlin. Dass die Apothekerinnen und Apotheker das „Edikt von Salerno“ nicht ganz schlecht finden, ist gemeinhin bekannt. Jedenfalls solange es ihre Hoheit bei der Abgabe von Arzneimitteln betrifft. Beim Impfen in der Apotheke sehen sie das freilich schon etwas lockerer.

Waren die Modellprojekte und später die COVID-19-Schutzimpfungen aus Pharmazeutenhand für die ärztliche Seite eine Art Casus belli, ist es für die Vertreter der Apothekerinnen und Apotheker die Abgabe von COVID-19-Virostatika durch Ärztinnen und Ärzte. Immerhin erscheint es als Einstieg ins Dispensierrecht für Ärzte.

Erwartbar lehnt die pharmazeutische Standesvertretung ABDA die Pläne, dass Hausärzte Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir) und Co direkt abgeben dürfen sollen „aus grundsätzlichen Erwägungen strikt ab“, wie sie in einer Stellungnahme zur geplanten vierten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung schreibt.

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15 Euro „insgesamt bedenklich“

Nicht Verfügbarkeit und Abgabe seien das Problem der ärztlichen Zurückhaltung, Paxlovid abzugeben, so die ABDA, „sondern vielmehr die fehlende Bereitschaft der Ärzt*innen (aus welchen Gründen auch immer), diese Arzneimittel zu verschreiben“.

Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD), jetzt selbst mit SARS-CoV-2 infiziert und nach eigenem Bekunden unter Paxlovid-Therapie, hatte wiederholt empfohlen, diese Arzneien häufiger einzusetzen.

Besonders stößt sich die ABDA aber daran, dass Hausärztinnen und -ärzte 15 Euro für jede Verordnung und Abgabe erhalten sollen. „Dies halten wir insgesamt für bedenklich“, so die ABDA, wenn Ärzten „direkte finanzielle Anreize zu einer Arzneimittelverordnung und -abgabe eröffnet“ werden. (nös)

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