Arzt und Pfleger können nicht ohne einander

Immer mehr Pflegebedürftige stehen immer weniger Ärzten gegenüber. Das Missverhältnis sorgt für Veränderungen in den Versorgungsstrukturen. Ohne Delegation ärztlicher Leistungen geht es nicht, sagen Fachleute.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Eine Hausärztin versorgt eine Wunde. Dass sie das selbst macht, ist nicht mehr die Regel.

Eine Hausärztin versorgt eine Wunde. Dass sie das selbst macht, ist nicht mehr die Regel.

© Klaus Rose

BERLIN. Die Wirklichkeit überholt die Akteure der Selbstverwaltung und die Gesetzgebung. Während sich Ärzte und Kassen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) noch nicht endgültig darauf geeinigt haben, wie die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen durch Pflegekräfte - im GBA-Deutsch "selbstständige Ausübung von Heilkunde" genannt - organisiert werden soll, sichern sich die Pflegeheime und andere Einrichtungen längst anderweitig ab.

In Kliniken leiten heute schon Pflegekräfte die Wundambulanz. In Modellversuchen wird das Verordnungsrecht für Physiotherapeuten vorbereitet.

In der Realität werde gemacht, was möglich sei. "Die reden mit ihren Versicherern, was ihre Pflegekräfte dürfen", berichtete der Vorsitzende des Deutschen Pflegerates Andreas Westerfellhaus am Dienstag in Berlin. Die Versicherungsgesellschaften beantworteten dann die Fragen, wo rechtliche Bedenken gegen den Einsatz von Pflegekräften bestehen können und wo nicht.

Ein Problem dabei ist, das in Deutschland kaum noch jemand den Wirrwarr aus Abschlüssen und Titeln durchschaut, die Pflegekräfte unter ihren Urkunden stehen haben. "Arbeitgeber haben keinen Überblick mehr darüber, was sich hinter welcher Bezeichnung verbirgt", sagte Andreas Westerfellhaus bei der vom Bundesverband Medizintechnik organisierten Veranstaltung.

Deutscher Pflegerat fordert ein Berufsrechtsgesetz

Das Land brauche ein vernünftiges Berufsrechtsgesetz für die Pflege noch in dieser Legislaturperiode, sagte Westerfellhaus. Es solle Pflegekräften ermöglichen, eigenverantwortlich "in komplexen Situationen", zu agieren. Zudem brauchten die Pflegeberufe Regelstudiengänge, die nicht nur in einzelnen Bundesländern, sondern flächendeckend für Interessenten erreichbar seien.

Die Zunahme der pflegebedürftigen Menschen sorgt für einen Boom bei der Ausbildung. Im Jahr 2009 haben rund 50.000 junge Menschen eine Ausbildung in einem Pflegeberuf begonnen, meldet das Statistische Bundesamt. Nicht genug, wie die Wiesbadener Behörde voraussieht. 2025 fehlen danach bereits mehr als 150.000 Arbeitskräfte in der Branche, um die dann voraussichtlich schon mehr als 2,5 Millionen Pflegebedürftigen zu versorgen.

Die Akademisierung der Pflegeberufe werde zu einer anderen Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Pflegekräften führen, sagte der Pflegewissenschaftler Jürgen Osterbrink. Binnen zwei Jahren übernehmen seiner Einschätzung Angehörige der Pflegeberufe das Wundmanagement komplett. Selbstständiges Handeln von Pflegekräften sei auch bei weiteren Indikationen bereits Realität, zum Beispiel bei der Versorgung von Schmerzpatienten.

Voraussetzung für eine Neuorganisation der Versorgungsstrukturen seien klare Zuordnungen von Patientengruppen zu Berufsgruppen, sagte Osterbrink. Sowohl Westerfellhaus als auch Osterbrink betonten, dass es nicht darum gehe, Ärzte aus der Patientenversorgung auf die Ebene des Patientenmanagements abzuschieben. Das ergebe keinen Sinn. "Ärztliche Tätigkeiten, die nicht delegierbar sind, wird es auch in Zukunft geben", sagte Osterbrink.

Lesen Sie dazu auch: Pflegekräfte werden die Versorgung aufmischen

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Kommentare
Lutz Barth 21.07.201119:32 Uhr

Nicht ohne „meine Versicherungsgesellschaft“ (?)

Es mutet schon ein wenig seltsam an: Versicherungsgesellschaften scheinen den Weg dafür zu ebnen, welche ärztliche Tätigkeiten im Zweifel vom Pflegepersonal übernommen werden dürfen. Dies scheint zunächst plausibel zu sein, wird doch seit geraumer Zeit im Pflegerecht die These vertreten, „es sei alles erlaubt, was nicht gesetzlich verboten ist“ und rein vorsorglich ergeht dann zusätzlich an die Pflegenden noch der Ratschlag, „sichert euch durch eine Berufshaftpflichtversicherung ab“.

Kritisch bleibt indes anzumerken, dass sich die Befürworter der „Delegation“ (resp. der Substitution) der derzeitigen Gesetzeslage nicht hinreichend bewusst zu sein scheinen. Die Realität ist im Begriff, „Fakten“ zu schaffen, während demgegenüber der G-BA noch im Begriff ist, die entsprechende Grundlage für die „Modelle“ nach § 63 c Abs. 3 SGB V zu verabschieden. Unbeeindruckt hiervon werden allerorten „Modellvorhaben“ offensichtlich praktiziert und da macht es dann in der Tat Sinn, intensiven Kontakt zu den Versicherungsgesellschaften zu suchen. Fraglich allerdings bleibt, ob durch den im Zweifel eingeräumten Versicherungsschutz sich etwas an den Voraussetzungen für die Modellvorhaben ändert? Wohl nicht, ganz davon abgesehen, dass nach wie vor der ärztliche Heileinriff zunächst tatbestandlich einen Körperverletzungstatbestand darstellt und dieser Straftatbestand keinesfalls durch den Abschluss einer Versicherung entfällt. Insofern kommt den Richtlinien des G-BA eine besondere Bedeutung im Rahmen der beabsichtigten Modellvorhaben zu; gestatten diese dem Pflegepersonal, einzelne ärztliche Tätigkeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen, wird man/frau sich in der Folge darüber zu verständigen haben, wer u.a. über den angedachten Heileinriff aufzuklären und um die Einwilligung des Patienten nachzusuchen hat.

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