Auch FALK KVen für Dispensierrecht

BERLIN (eb). Die Vorstände der vier FALK-KVen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern plädieren für ein ärztliches Dispensierrecht im kassenärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst.

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Auf diese Weise könnten bestehende Probleme in der Versorgung von Patienten vor allem in Flächenländern gelöst werden.

Gerade nachts sei es für akut erkrankte Patienten schwierig, die nächstgelegene Bereitschaftsdienst-Apotheke zu finden. Oftmals verzögere oder verhindere dies eine rechtzeitige Arzneimitteltherapie.

In Ländern wie der Schweiz und Japan sind Ärzte berechtigt, Arzneimittel abzugeben. Die Erfahrungen seien positiv.

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