Auch KVNo macht Front gegen Online-Stammdatenverwaltung

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Die Vertreter der KV Nordrhein wollen, dass der Bundesmantelvertrag geändert wird. Es geht eigentlich um die E-Card.

Von Ilse Schlingensiepen

DÜSSELDORF. Nach der Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg setzen sich jetzt auch die Delegierten der KV Nordrhein (KVNo) dafür ein, dass die Regelung zum Online-Versichertenstammdatenmanagement aus dem Bundesmantelvertrag Ärzte gestrichen wird.

Sie fordern den Vorstand der KBV auf, darüber mit den Kassen zu verhandeln. Das Verfahren dürfe im Vertrag nicht mehr zur Voraussetzung für die Abrechenbarkeit von Leistungen gemacht werden.

Die vor vier Jahren im Bundesmantelvertrag getroffenen Vereinbarungen zur elektronischen Gesundheitskarte widersprächen den Beschlüssen der ärztlichen Selbstverwaltung, heißt es in einem Antrag, den die KVNo-Vertreter ohne Gegenstimmen und bei zwei Enthaltungen verabschiedeten.

Mehrfach gegen Verfahren ausgesprochen

Die KBV-VV habe einstimmig die Einführung eines obligatorischen Online-Versichertenstammdatenmanagements abgelehnt, hatten die Antragsteller ausgeführt. Auch das KVNo-Parlament hat sich bereits mehrfach gegen das Verfahren ausgesprochen, ebenso wie gegen eine Teilnahme Nordrheins an den Tests.

Der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft Martin Grauduszus schloss sich der Argumentation der Antragsteller an. Einen freiwilligen Abgleich der Versichertenstammdaten könne es in den Praxen nicht geben, sagte er. "Wenn es der eine macht, ist der andere aus Konkurrenzgründen gezwungen, es auch zu machen."

Gebe es im Bundesmantelvertrag keine Regelungen zum Abgleich der Versichertenstammdaten, sei auch die freiwillige Anwendung hinfällig, so Grauduszus.

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