Organisatorischer Umbruch seit 1. Juli

Aus MDK werden Medizinische Dienste

Der Medizinische Dienst wird per Gesetz von Grund auf umgekrempelt: Die Themen bleiben die alten: Krankenhausabrechnungsprüfungen, Pflegebegutachtungen und Qualitätsprüfungen in Heimen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Gebäude des Medizinischen Diensts in Berlin-Brandenburg

Die Medizinischen Dienste befinden sich in Folge des MDK-Gesetzes von 2019 in einem organisatorischen Umbruch.

© Siegra Asmoel / imageBROKER / picture alliance

Berlin. Die Medizinischen Dienste (vormals MDK) haben im Pandemiejahr 1,9 Millionen Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern vorgenommen. Das war ein gutes Drittel weniger als 2019 (drei Millionen) Jede zweite kontrollierte Abrechnung sei beanstandet worden. Das entspricht in der Relation den Ergebnissen der Vorjahre. Der Geschäftsführer des Bundesverbands MDS Dr. Stefan Gronemeyer wies bei der Jahrespressekonferenz des MDS am Donnerstag darauf hin, dass damit der Großteil der Abrechnungen als korrekt ausgestellt gelte.

Aus den Vorjahren ist bekannt, dass mehr als ein Fünftel der Beanstandungen die Dauer der stationären Aufenthalte adressiert. Krankenhausvertreter betonen, dass kurzfristige Entlassungen aus ethischen Gründen oft nicht angezeigt seien, weil der Übergang in Kurzzeitpflege oder in ein Hospiz an mangelnden Kapazitäten scheitern könne.

Prüfquote als Anreizsystem

Mit dem kommenden Jahr soll die Prüfquote nun davon abhängen, wie hoch der Anteil der Korrekturen im Vorquartal war. Das sei ein klarer Anreiz für die Krankenhäuser, Rückerstattungsansprüche der Kassen zu vermeiden, heißt es bei den Diensten. Insgesamt hat der Gesetzgeber im MDK-Gesetz von 2019 das Prüfvolumen auf fünf Prozent aller Abrechnungen begrenzt.

Neu im Aufgabenkanon der Dienste sind die Strukturprüfungen in Krankenhäusern. Sie sollen dazu beitragen, die Zahl der Abrechnungsprüfungen zu senken. Für komplexe und teure Behandlungen müssen Krankenhäuser den Medizinischen Diensten die technischen und personellen Voraussetzungen nachweisen.

Beispiel: Um die multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson und atypischem Parkinson-Syndrom vornehmen zu dürfen, muss demnach ein Team unter der Leitung eines Facharztes für Neurologie bereitstehen. Zudem muss das Krankenhaus physiotherapeutische, physikalische und ergotherapeutische Angebote verfügen.

Pflegebedürftigkeit steigt

Gestiegen ist dagegen auch in der Pandemie die Zahl der Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. 2,3 Millionen Gutachten stehen in der Bilanz 2020, ein Jahr zuvor waren 2,1 Millionen angefallen. 63,5 Prozent dieser Gutachten wurden nach telefonischen Kontakten ausgestellt, 20 Prozent nach Hausbesuchen und der Rest nach Aktenlage. Aktuell seien die Gutachter wieder flächendeckend zur vor der Pandemie üblichen Praxis des persönlichen Kontaktes zurückgekehrt.

Die Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen waren nach MDS-Angaben insgesamt acht Monate ausgesetzt. Lediglich 6600 Heime seien aufgesucht worden. Ein Jahr zuvor hatte die Zahl der Qualitätsprüfungen knapp viermal so hoch gelegen.

Der Medizinische Dienst befindet sich organisatorisch im Umbruch. Seit dem 1. Juli seien die 15 Medizinischen Dienste keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr, sondern eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, sagte Erik Scherb, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes in Baden-Württemberg. Die Bedeutung der Dienste als gesundheitspolitische Akteure werde damit deutlich gestärkt, sagte Scherb. Die organisatorische Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung schaffe zudem „Rollenklarheit und Transparenz“.

Verwaltungsräte bereits installiert

Die 15 Dienste haben inzwischen jeweils 23-köpfige Verwaltungsräte installiert. 16 Mitglieder dieser Räte wiederum rekrutieren sich aus den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen der Krankenkassen. Sieben weitere Mitglieder werden von den Ländern benannt. Fünf dieser Personen kommen jeweils aus Patienten-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen. Sie genießen Stimmrecht. Dazu kommen je ein Vertreter aus der Landesärztekammer und aus Verbänden der Pflegeberufe.

Der bislang noch als „Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen“ firmierende Dachverband wird ab 2022 in der Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste als „Medizinischer Dienst Bund“ weitergeführt. Zentrale Aufgabe soll weiter sein, den GKV-Spitzenverband in Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung zu beraten.

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