Kommentar zur Nutzenbewertung

Ausgeheckt!

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

Wer erwartet hatte, der GBA werde bei der Nutzenbewertung des Bestandsmarktes vor allem auf besonders umsatzstarke Produktgruppen zugreifen, sieht sich enttäuscht.

Stattdessen wird der Gesamtmarkt nach strikt mathematisch prognostizierter Umsatzbedeutung in der restlichen Patentlaufzeit gerastert - und damit ebenso der Eindruck leidenschaftsloser Gleichbehandlung aller Anbieter erzeugt wie die Illusion, ausnahmslos alle in Frage kommenden Produkte stünden zur Bewertung an. Tatsächlich ist das nicht so.

Mit fortschreitender Dauer nimmt der Nutzen des Verfahrens ab, weil immer mehr Produkte an die Reihe kommen, deren Marktexklusivität sich dem Ende neigt. Doch der GBA hat das Tempo selbst in der Hand, mit dem er sich Produkten nähert, bei denen der Bewertungsaufwand in keinem Verhältnis mehr zu den noch zu erzielenden Einsparungen steht.

Wie viele Indikationen er im angekündigten Halbjahresabstand auf die Agenda setzt, wie dicht er also die dafür insgesamt noch bleibende Zeit ausfüllt, ist seine Sache.

Man mag zur Nutzenbewertung stehen, wie man will: Den rechtlichen Fallstricken des Bestandsmarktaufrufs durch die Idee bürokratischen Abarbeitens eines endlichen Pensums aus dem Weg zu gehen, hat etwas Bestechendes.

Lesen Sie dazu auch: Nutzenbewertung: GBA lässt die Katze aus dem Sack

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