Telemedizin pur

Ausschließliche Fernbehandlung "unkalkulierbares Risiko für Patient und Arzt"

Veröffentlicht:

POTSDAM. Die Ärztekammer Brandenburg schließt in ihrer Berufsordnung die ausschließliche Fernbehandlung weiterhin aus. Die Kammerversammlung sah am Wochenende keinen Anlass, die Berufsordnung zu ändern und die ausschließliche Fernbehandlung im Ausnahmefall zuzulassen, wie es der Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags im Mai zur Musterberufsordnung vorsieht. Das teilte die Kammer am Montag mit.

"Die Berufsordnung bietet schon jetzt weitreichende Möglichkeiten der Fernbehandlung", so die Kammer in ihrer Mitteilung. Die Ermöglichung einer ausschließlichen Fernbehandlung ohne jeden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt betrachten die Delegierten den Angaben zufolge als "unkalkulierbares Risiko für Patient und Arzt". (ami)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!