Bundesärztekammer
BÄK-Chef Reinhardt: GOÄ-Reform bleibt auch mit Minister Linnemann auf Kurs
Nach ersten Kontakten mit dem neuen BMG-Chef zeigt sich BÄK-Präsident Klaus Reinhardt optimistisch, dass die GOÄ-Reform den Amtswechsel gut überstanden hat. Seine Kritik am GKV-Sparpaket fällt milder aus – und er gibt ein Versprechen.
Veröffentlicht:
Kritisierte „populistische Vertreter“, die Menschen Angst machten, ihre medizinische Versorgung sei künftig gefährdet: Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
© Elisa Schu/dpa
Berlin. Neuer Gesundheitsminister – alter Kurs bei der Reform der GOÄ: Der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt geht davon aus, dass der Wechsel im BMG keine Auswirkungen auf den Reformkurs bei der ärztlichen Gebührenordnung haben wird.
„Wir erwarten, dass wir bis Ende des Jahres einen Referentenentwurf zu dem Thema aus dem BMG sehen“, sagte Reinhardt am Mittwoch bei einer Pressekonferenz der BÄK. Er gehe weiter davon aus, dass der Entwurf dann Anfang kommenden Jahres in das parlamentarische Beratungsverfahren geht.
Carsten Linnemann stehe für „ordnungspolitische Klarheit und Effizienz“. Effizienz dürfe aber nicht bedeuten, die Sparschraube in der Patientenversorgung weiter anzuziehen, warnte Reinhardt. Er habe bereits mehrfach mit dem neuen Ressortchef „guten Kontakt“ gehabt, so der BÄK-Präsident. Linnemann sei zwar gesundheitspolitisch noch nicht erfahren, bringe aber das „Rüstzeug“ mit, um „dieses Ministerium zu stemmen“, so seine Einschätzung.
Privatärztliche Leistungen
Neue Gebührenordnung: „Positiv und mit Mut an die GOÄ rangehen“
Zurückhaltend äußerte sich Reinhardt zu den Folgen des GKV-Spargesetzes. „Das Gesetz ist beschlossen, erledigt ist es für uns allerdings noch nicht“, machte Reinhardt klar. Die Bundesärztekammer werde die Auswirkungen auf Praxen, Krankenhäuser und Patienten genau beobachten und „dort, wo es erforderlich ist, auch auf Korrekturen drängen“.
Nach wie vor „Top-Versorgung“ in Deutschland
Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, einer der Kernpunkte des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, bewertet die BÄK unverändert kritisch. Denn die Anbindung der Ausgaben an die Entwicklung der Grundlohnsumme sei allenfalls ökonomisch nachvollziehbar, nicht aber medizinisch, merkte Reinhardt an. Dass bestimmte Vorsorgeleistungen durch das Spargesetz wieder unter die Budgetierung fallen, werde die Prävention schwächen, warnte er.
Aus seiner Sicht hat Deutschland dennoch nach wie vor ein „exzellentes Gesundheitswesen“, in dem die Ärztinnen und Ärzte „Top-Versorgung“ auch künftig gewährleisten würden. Harsch kritisierte Reinhardt „populistische Vertreter“, die Menschen Angst machten, ihre Versorgung sei künftig gefährdet. Diese Angst sei unberechtigt. „Darauf weise ich noch mal eindeutig hin.“
Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Fixkostendegression in der HZV: Koalition schnürt Sparpaket wieder auf
Erfreut zeigte sich der BÄK-Chef darüber, dass Koalitionspolitiker Nachbesserungsbedarf bei der sogenannten Fixkostendegression in der haus- und kinderärztlichen Versorgung signalisiert haben. Die Annahme sinkender Fixkosten sei von Anfang an irrig gewesen, so Reinhardt. Denn die Versorgung von Patienten sei „keine Stückproduktion wie beim Autobau“.
Beim politischen Großprojekt einer Primärversorgung gibt es nach Einschätzung von Reinhardt kein Zurück mehr. „Die grundsätzlichen Chancen und Möglichkeiten, die damit verbunden sind“, stünden „nicht mehr zur Disposition und zur Diskussion“, zeigte sich der BÄK-Chef überzeugt.
Kritik an „übergriffigen“ Krankenkassen
Wenn in einem Primärversorgungssystem Fragen wie Terminvergabe, Weiterbehandlung oder Mitbehandlung durch Fachärzte eines Tages „bündig und funktionierend“ organisiert sind, dann müsse eine solche Struktur auch „eine gewisse Verbindlichkeit haben“ für die Patienten. Voraussetzung dafür sei, dass das Versorgungsangebot „verlässlich und verstehbar“ für die Betroffenen ist.
Geplantes Digitalgesetz
Bundesrat wünscht sich Krankenkassen als „aktive Akteure der Prävention“
Wenig begeistert zeigt sich die Bundesärztekammer über das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Krankenkassen sollen demnach weitreichende Möglichkeiten erhalten, Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte auszulesen, um Versicherte auf individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen und ihnen Handlungsempfehlungen zu geben.
Impferinnerungen durch die Kasse könnten grundsätzlich eine sinnvolle Sache sein. „Aber die individuelle Bewertung gesundheitlicher Risiken und daraus abgeleitete medizinische Empfehlungen sind etwas anderes“, monierte Reinhardt. Das empfinde die Ärzteschaft als „übergriffig“. Zudem werde dieser „Paradigmenwechsel“ zu einer weiteren Diffusion von Verantwortung in einem ohnehin komplexen Gesundheitssystem beitragen, warnte der BÄK-Chef. (fst)











