Suizidhilfe
BÄK-Präsident: Es darf keine Pflicht zur Sterbehilfe geben
Reinhardt lehnt eine Verpflichtung zur aktiven Sterbehilfe ab. Die Kammer sei aber weiter bereit, den Passus in der Berufsordnung zu ändern, der Ärzten kategorisch verbiete, Assistenz zum Suizid zu leisten.
Veröffentlicht:Berlin/Halle. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, ist strikt dagegen, Ärzte per Gesetz zur Sterbehilfe zu verpflichten. Das sagte Reinhardt dem MDR. Er persönlich finde, Hilfe zur Selbsttötung sei keine ärztliche Aufgabe: „Der Arzt ist dem Leben verpflichtet und nicht dem Sterben. Und der Patient, der soll an der Hand des Arztes sterben, aber nicht durch die Hand des Arztes“, sagte Reinhardt.
Gleichzeitig räumte der Ärztekammer-Chef ein, dass es Lebenssituationen gebe, „von denen man weiß, von jetzt an wird es nur noch schlechter und der Tod steht vor der Tür“. Er habe Verständnis dafür, „dass Menschen diese allerletzte Strecke nicht gehen wollen“.
Kammer sperrt sich nicht generell
Zugleich warb er um Verständnis für Mediziner, die dann nicht Schicksal spielen wollten. Die Kammer sei aber weiterhin bereit, den Passus in der Berufsordnung zu ändern, der Ärzten kategorisch verbiete, Assistenz zum Suizid zu leisten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt – es verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. Die Richter stellten aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus – denkbar sind etwa Beratungspflichten und Wartefristen. Derzeit gibt es fraktionsübergreifende Gespräche zur Sterbehilfe und über eine parlamentarische Initiative dazu im neuen Jahr. (dpa)