Tierhaltung

BÄK fordert strengere EU-Vorgaben für Reserveantibiotika

Lebensrettende Reserveantibiotika dürfen gar nicht mehr in der Tiermedizin zum Einsatz kommen, verlangt die Bundesärztekammer – und fordert Maßnahmen für die Tierhaltung.

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Berlin. Die geplante Tierarzneimittelverordnung der Europäischen Union (EU) geht der Bundesärztekammer (BÄK) nicht weit genug. Zwar begrüßt die Kammer, dass die EU den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung begrenzen will, die Verordnung biete aber zu viele Schlupflöcher, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einer Mitteilung vom Mittwoch.

„Jedes Jahr sterben europaweit rund 33.000 Menschen an Infektionen, gegen die keine Antibiotika mehr helfen“, sagte er. „Es geht hier um Menschenleben. Es steht zu befürchten, dass es bald keine wirksamen Reserveantibiotika für die Behandlung von schweren Erkrankungen bei Menschen mehr geben wird.“

Der bisherige Verordnungsentwurf, der Mitte September umgesetzt werden könnte, sehe lediglich vor, dass ein zurückzustellendes Antibiotikum für die Tiergesundheit nicht essenziell sein dürfe, so die Kritik der BÄK. Die Kammer fordert, dass alle Antibiotika, die nach WHO-Kriterien die höchste Priorität für die Humanmedizin haben primär für Menschen reserviert werden. Dies betreffe aktuell fünf von 35 Antibiotikagruppen.

Eine individuelle Behandlung von mit Infektionen diagnostizierten Haustieren könne allenfalls als ultima ratio gerechtfertigt sein, so die Kammer. Gleichzeitig müsse in der Tierhaltung – per Verordnung – mehr auf präventive Maßnahmen gesetzt werden, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung entbehrlich machten oder zumindest deutlich reduzierten. (reh)
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