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BKKen sehen sich beim Krankengeld benachteiligt

BERLIN (sun). Die Betriebskrankenkassen (BKKen) beklagen sich darüber, dass die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht gerecht verteilt werden.

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Bei den einzelnen BKKen werden nicht alle Kosten für die Krankengelder auch durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds refinanziert, ergab eine Studie.

Bei den einzelnen BKKen werden nicht alle Kosten für die Krankengelder auch durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds refinanziert, ergab eine Studie.

© dpa

Vor allem beim Krankengeld seien die Zuweisungen zu sehr standardisiert. Daraus ergebe sich für die BKKen eine Fehlallokation von etwa 205 Millionen Euro Krankengeld.

Das geht aus einer aktuellen Studie des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) hervor, die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.

Diese Fehlallokation beim Krankengeld ergebe sich daraus, dass bei den Zuweisungen die tatsächliche Versicherten-Struktur der BKKen zu wenig berücksichtigt werde, sagte Gesundheitsökonom und IfMDA-Leiter Thomas Drabinski.

Fehlbetrag von rund 205 Millionen Euro

Unter anderem spielten bei den Zuweisungen weder das Einkommen der Versicherten noch die tatsächliche Anzahl der AU-Tage eine Rolle, so Drabinski. Daraus resultiere, dass bei den einzelnen BKKen nicht alle Kosten für die Krankengelder auch durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds refinanziert würden.

Eine Deckungsquote von 100 Prozent sei ideal. Für 2010 sei allerdings davon auszugehen, dass die BKKen bei den Krankengeld-Zuweisungen voraussichtlich eine Deckungsquote von 88,5 Prozent hätten.

Daraus ergebe sich der Fehlbetrag von rund 205 Millionen Euro. Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert: Dieser müsse alles tun, um Finanzvolumen des Gesundheitsfonds wieder zurückzuführen und "den Kassen im selben finanziellen Ausmaß ihre Beitragsautonomie zurückgeben".

Studie von BMW BKK initiert

Die Studie wurde von der BMW BKK in Auftrag gegeben. 14 Unternehmensbetriebskrankenkassen mit insgesamt rund zwei Millionen Versicherten wurden dafür untersucht.

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes hat bereits ein Gutachten zur möglichen Neustrukturierung des Morbi-Risikostrukturausgleichs im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erarbeitet.

Dieses liegt dem BMG bereits vor. Eine Bewertung sei noch nicht abgeschlossen, sagte ein BMG-Sprecher der "Ärzte Zeitung".

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