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Abrechnung der Bürgertests

BMG arbeitet an Nachschärfung der Corona-Testverordnung

Anfang Juli haben sich KBV-Vorstand und Gesundheitsministerium auf neue Regeln zur Abrechnung der Corona-Bürgertests verständigt – eine Änderung der Testverordnung steht noch aus.

Veröffentlicht:

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Änderung der Corona-Testverordnung angekündigt. Eine „rechtliche Nachschärfung“ der Testverordnung sei „derzeit in Arbeit“, teilte das Ministerium am Dienstagabend auf Anfrage der Ärzte Zeitung mit. Nähere Einzelheiten nannte eine Sprecherin von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte Ende vergangener Woche eine rasche Anpassung der Corona-Testverordnung gefordert. Andernfalls ließen sich die zwischen Ministerium und KBV Anfang Juli vereinbarten neuen Regeln für die Abrechnung der Bürgertests durch die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen nicht rechtssicher umsetzen.

Daher könne es bei Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsflüssen „vermutlich“ zu Problemen kommen, hatte es in einem Schreiben des KBV-Vorstands an Lauterbach geheißen.

Rechtssicherheit nicht gewährleistet

Kern der zwischen Lauterbach und KBV-Vorstand vereinbarten Regeln zur Abrechnung der Bürgertests ist, dass die KVen die Testungen inhaltlich nicht länger überprüfen müssen. Die KVen sollen künftig nur noch „das Vorliegen der Akkreditierung der Testzentren und die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung der Zentren“ kontrollieren.

Die Corona-Bürgertests sind seit Ende Juni für die allermeisten Menschen kostenpflichtig. Je Abstrich sind drei Euro zu entrichten. (hom)

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