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Große Koalition

BPI kritisiert "klaffende Lücken" im Koalitionsvertrag

Zentrale versorgungspolitische Belange sieht der BPI im Koalitionsvertrag nicht berücksichtigt.

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BERLIN. Scharfe Kritik am Koalitionsvertrag von Union und SPD hat der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Norbert Gerbsch, am Mittwoch beim Unternehmertag seiner Organisation in Berlin geübt. So sei das Problem der anhaltenden Lieferengpässe überhaupt nicht adressiert.

Niedrigpreispolitik und Rabattverträge seien mit ursächlich dafür, dass zentrale Grundstoffe nicht mehr in Europa produziert werden. Es sei dringend notwendig, in Europa wieder einen nachhaltigen Produktionsmarkt herzustellen. Das sei nicht zum Nulltarif zu haben. Konkret forderte Gerbsch eine Neugestaltung der Bedingungen für die Ausschreibung von Rabattverträgen:

- Ausbietung von mindestens vier Anbietern;

- wenigstens ein Anbieter muss in Europa produzieren;

- keine Rabattverträge für Arzneimittel gegen lebensbedrohliche Erkrankungen.

Insbesondere mittelständische Unternehmen, die vom BPI vertreten werden, sehen sich anhaltendem Ertragsdruck ausgesetzt: durch das bis Ende 2022 laufende Preismoratorium und wachsenden Kostendruck. So erfordere die technische Umsetzung der inzwischen in Kraft getretenen Fälschungs-Richtlinie zusätzliche Kosten zwischen 100.000 und 300.000 Euro je Charge. Erhöhte Anforderungen an die Pharmakovigilanz und die pharmazeutische Sicherheit der Produkte führten zu weiteren Kostensteigerungen.

Umweltpolitische Debatten über eine Sonderumlage für die pharmazeutische Industrie, mir der eine vierte Stufe in Kläranlagen finanziert werden soll, sorgen für weitere Verunsicherung der standortgebundenen Unternehmen.

Als eine fundamentale Weichenstellung wertet Gerbsch das nach dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Arzt-Informations-System über die Beschlüsse des Bundesausschusses zur frühen Nutzenbewertung.

Eine wohl fertige Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist in Kürze zu erwarten. Erstmals würden mit diesem in die Praxis-Software integrierten System Informationen unmittelbar während der Arzneiverordnung dem Arzt auf den Bildschirm projiziert. Gerbsch mahnte dazu, auf eine Verordnungssteuerung zu verzichten und für Ärzte eine individuelle Therapieentscheidung im Gesamtkontext zu erhalten. Die Nutzenbewertung sei primär darauf angelegt, Preise für Arzneimittel zu bilden, nicht aber die Versorgung zu steuern. (HL)

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