Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz

Warten auf das Arzt-Info-System

Die "Ärzte Zeitung" unterzieht die wichtigsten Gesetze aus der Amtszeit Hermann Gröhes (CDU) einem Haltbarkeitstest: Welche Regelungen greifen, welche bleiben bisher Placebo? Heute: Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG).

Veröffentlicht:

Es sollte eigentlich ein Stück neue Kultur im Gesundheitswesen werden: Erstmals wurde in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode eine Gesetzesnovelle in einem zwölfmonatigen Dialog der Ministerien für Gesundheit, Forschung und Wirtschaft sowie der Pharma-Industrie und der Wissenschaft vorbereitet.

Doch am Ende enthielt auch das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz wieder konventionelle Kostendämpfungsinstrumente: Fortsetzung des Preisstopps bis Ende 2022, eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro im ersten Jahr der Vermarktung, ab deren Erreichung rückwirkend der Erstattungsbetrag angewendet wird und nicht die von der Industrie erwünschte Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags.

Überblick über die wichtigsten Punkte

Aus Ärztesicht relevante Elemente des Arzneigesetzes sind:

  • Elektronisches Arznei-Infosystem: Das Informationssystem über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung, das in die Praxis-EDV integriert werden soll, wird bis zu seiner Reife noch Zeit benötigen. Hintergrund ist, dass die Nutzenbewertungsbeschlüsse des Bundesausschusses bei Ärzten offenbar nicht hinlänglich bekannt sind. Analysen erbrachten Hinweise darauf, dass Bewertungsgebnisse und tatsächlicher Einsatz neuer Arzneimittel kaum korrelieren. Das heißt: Innovationen mit hohem Zusatznutzen werden in der Versorgung wahrscheinlich nicht hinreichend genutzt. Bis allerdings Ärzten das neue Info-System zur Verfügung steht, wird noch mindestens ein Jahr ins Land gehen: Die notwendige Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums wird für das vierte Quartal 2017 erwartet. Es wird dann Sache des Bundesausschusses sein, das Infosystem zu implementieren. Neben technischen Fragen der Integration in bestehende Praxis-Software sind strittige inhaltliche Fragen zu klären: Wie sollen Hinweise zum wirtschaftlichen Einsatz von Innovationen ausgestaltet werden? Welche Verbindlichkeit haben diese Hinweise? Sollen sie Verordnungen steuern und bei Nichtbeachtung Regresse auslösen können? In welcher Beziehung stehen diese Informationen zu möglicherweise widersprüchlichen regionalen Arzneimittelvereinbarungen? In welchem Rhythmus muss der GBA die Informationen aktualisieren. Gibt es ergänzende Informationen, etwa aus Leitlinien der Fachgesellschaften? Andere Teile des Gesetzes sind inzwischen Realität und können praktiziert werden:
  • Zytostatika-Versorgung: Um Qualität und Sicherheit zu verbessern, müssen Krankenkassen auf Ausschreibungen mit Apotheken verzichten. Andererseits werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern möglich.
  • Impfstoff-Versorgung: Die Grundlage für Rabattverträge zwischen Impfstoffherstellern und Krankenkassen ist entfallen. Diese Praxis war auch von Ärzten heftig kritisiert worden, weil sie zu Verordnungseinschränkungen führten und rabattierte Impfstoffe nicht immer verfügbar waren.
  • Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln: Das Informations-Management durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und das Paul-Ehrlich-Institut wird verbessert, Hersteller müssen Kliniken frühzeitig über sich abzeichnende Lieferengpässe informieren.
  • Erstattungsbetrag: Die Jahrestherapiekosten einer Innovation dürfen – bei nicht anerkanntem Zusatznutzen – im Einzelfall über der der zweckmäßigen Vergleichstherapie liegen; damit soll vermieden werden, dass der Hersteller sein Produkt aus dem deutschen Vertrieb nimmt. (HL)
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Prävention: Mehr als Kochkurs und Yogamatte

Das könnte Sie auch interessieren
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© Getty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nächtlicher Augeninnendruckanstieg

Sind zwei Kopfkissen für Menschen mit Glaukom eines zu viel?

Lesetipps
Eine Frau steht am Empfang einer Praxis und spricht mit einer Praxismitarbeiterin.

© auremar / stock.adobe.com

Hausarzt und Gebietsärztin im Interview

Hausarztvermittlungsfälle: Wo es hakt und wie es besser ginge

Ärztin hält sich den Mund zu

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Beispiele aus der Praxis

Ärztliche Schweigepflicht in der Pädiatrie: Konfliktsituationen aus dem Alltag