AMD und Off-label

BVA kritisiert Kassen-Verträge

Im Dauerstreit um den Off-label-use bei Patienten mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD) lässt das Bundesversicherungsamt nicht locker. Es bezeichnet entsprechende Verträge der Kassen als "rechtstaatlich bedenklich".

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BONN. Das Bundesversicherungsamt (BVA) rügt Krankenkassen für deren Umgang mit Patienten, die an feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD) leiden. Die Aufsicht kündigte an, an ihrem strikten Kurs bei der Prüfung von Verträgen festzuhalten.

Kassen legten weiterhin Selektivverträge auf, in denen der Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel bei der Behandlung von AMD-Patienten geregelt ist, heißt es im Jahresbericht des BVA für 2012.

Zugelassen für die Behandlung ist unter anderem der VEGF-Hemmer Ranibizumab (Lucentis®). Das BVA hatte bereits in seinem Vorjahresbericht über Beschwerden von Patienten berichtet.

Verstärkt würden Kassen Verträge auflegen, die Behandlung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel und die Vergütung der Ärzte zugleich regeln. Ziel ist es dabei, dass Patienten mit preiswerteren, aber nicht zugelassenen Medikamenten behandelt werden.

"Unbefriedigend" sei die Situation für die Patienten weiterhin, da der Bewertungsausschuss nach wie vor nicht über eine Abrechnungsziffer für die intravitreale Injektion entschieden habe.

Zunehmend würden Kassen versuchen, dieses Vertragsschema auch bei anderen Augenerkrankungen zu etablieren, berichtet das BVA. Dies gelte etwa für Patienten mit Choroidaler Neovaskularisation infolge pathologischer Myopie, mit diabetischem Makulaödem oder mit Makulaödem als Folge eines retinalen Verschlusses.

Die Aufsicht könne angesichts der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Off-label-use solche Verträge "nicht tolerieren", heißt es und weiter: "Ein im Wesentlichen wirtschaftlich motivierter zulassungsüberschreitender Einsatz von Arzneimitteln" berge die Gefahr in sich, dass Strukturen, die der Arzneimittel- und Patientensicherheit dienen, umgangen werden.

"Rechtstaatlich bedenklich" nennt es das BVA, dass diese Selektivverträge oft nicht zugänglich seien - obwohl sie deren Rechte gestalten und einschränken. (fst)

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