Festbeträge

Bahr stärkt Diabetikern den Rücken

BERLIN. Diabetikern bleibt eine zwangsweise Therapieumstellung von Insulin-Analoga auf Humaninsulin vorläufig erspart.

Veröffentlicht:

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat am Donnerstag einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beanstandet, der das zur Folge gehabt hätte.

Nachdem der G-BA mit Beschluss vom 21. Februar die Insuline in Festbetragsgruppen eingeordnet hatte, hätten betroffene Diabetiker die Preisdifferenz zwischen Humaninsulin und den teureren Analoga tragen müssen.

Festbeträge blieben das Mittel der Wahl, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der "Ärzte Zeitung". Um die Versorgung von Diabetikern zu sichern, sei eine Ausnahme von der Festbetragsregel notwendig.

Der G-BA kann gegen den Beschluss klagen. (af)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 02.04.201319:51 Uhr

@ Dr. Peter M. Schweikert-Wehner

Lieber Herr Kollege Schweikert-Wehner,
bei allem Respekt, den ich für Ihre diabetologische Arbeit habe - nach unserem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot und dem im Sozialrecht positiv formulierten gesellschaftlichen Teilhabegebot ist die Erleichterung für unsere Insulin-pflichtigen Diabetiker durch LZ-Insuline und/oder Kombinationen mit oralen Antidiabetika bzw. NPH-Insulinen auch und insbesondere für den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verpflichtend. Es sei denn, dieser wolle sich außerhalb des Gesetzes stellen. Und genau an dieser Stelle hat Bundes-Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nachgehakt.

Bedenken Sie bitte, dass die Einmal-Injektion eines Langzeit-Insulins gegenüber 2-3 maligen tgl. Injektionen die Risiken, Nebenwirkungen, Folgen und Komplikationen zumindest halbieren könnte. Dann muss die GKV- und PKV-Versichertengemeinschaft n i c h t zuzahlen. Und wir Ärzte müssen es auch nicht zusätzlich in unser gedeckeltes Gesamtbudget packen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Peter M. Schweikert-Wehner 02.04.201315:01 Uhr

Schade aber ist halt nicht populär

Mit Human- und Verzögerungsinsulinen kann jeder Diabetiker Leitliniengerecht eingestellt werde. Wenn jemand ohne Spritz-Ess-Abstand zur Mahlzeit arbeiten will und das Langzeitinsulin lieber 1 mal statt 2 mal täglich spritzen möchte, warum soll sie/er dann nicht zuzahlen? (Der Spritz-Ess-Abstand ist bei Normalinsulin wahrscheinlich sowieso überflüssig). Bin froh, dass ich mich nicht der Protestwelle in den letzten Wochen angeschlossen habe. Da sieht man mal was für ein Quatsch dabei rauskommt.

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