Hausarztverträge

Barmer GEK will HZV im Kollektivvertrag

Die hausarztzentrierte Versorgung soll wieder Teil des Kollektivvertrags werden, fordert die Barmer GEK. Das Aus für Selektivverträge?

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DEGGENDORF. Die hausarztzentrierte Versorgung als wichtiger Bestandteil der Regelversorgung sollte wieder kollektivvertraglich geregelt werden, fordert der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Christoph Straub.

Das schließe aber nicht aus, dass Krankenkassen zusätzlich Selektivverträge mit Hausärzten für besondere Versorgungsleistungen vereinbaren, erklärte Straub am Donnerstag beim 10. Barmer GEK Forum in Deggendorf.

Viele der heute oftmals beklagten Schwächen in der Gesundheitsversorgung ließen sich nach Ansicht der Barmer GEK durch eine bessere Vernetzung von ambulantem und stationärem Bereich beseitigen.

"Unser Ziel ist eine kontinuierliche und abgestimmte medizinische Versorgung", sagte Straub.

Viele bürokratische Hürden für Selektivverträge

Ein Beispiel dafür könnten Direktverträge mit Krankenhäusern zu planbaren Operationen sein, meinte Straub.

Zugleich bedauerte er, dass es bei den Selektivverträgen noch zu viele bürokratische Hürden gebe. Hier erwarte er sich vom Gesetzgeber mehr Freiheiten.

Große Erwartungen setze er auch in die neue ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV).

"Sie kann ein Motor für einen Qualitätswettbewerb werden, bei dem Menschen mit besonders schweren Erkrankungen deutlich stärker von dem vereinten Können der Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte profitieren können", sagte Straub.

GBA soll schneller entscheiden

Noch nie sei der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) so wichtig wie heute gewesen, erklärte dessen unparteiischer Vorsitzender Josef Hecken. Mehr denn je hänge Wohl und Wehe der Leistungsentwicklung in der Versorgung vom GBA ab.

Daher sei es ihm auch ein wichtiges Anliegen, zu schnelleren Entscheidungen zu kommen, erklärte Hecken.

"Wir haben die Pflicht, unsere Aufträge in angemessener Zeit zu bewältigen", sagte der GBA-Vorsitzende. Ansonsten dürfe sich niemand wundern, wenn der Gesetzgeber interveniere. (sto)

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