Substitution
Bayerns Ärztetag fordert Ein-Tages-Abgabe
BAMBERG. Substituierende Ärzte sollten, ähnlich wie in der Palliativmedizin, die Möglichkeit haben, in besonderen Fällen Substitutionsmittel für maximal einen Tag ohne großen bürokratischen Aufwand abzugeben.
Das haben die Delegierten des Bayerischen Ärztetages in Bamberg in einer einstimmig verabschiedeten Entschließung gefordert.
Nach dem Betäubungsmittelgesetz sei es dem Arzt erlaubt, einem ambulant versorgten Palliativpatienten in besonderen Situationen die erforderlichen Betäubungsmittel in Form von Fertigarzneimitteln zu überlassen.
Für substituierende Ärzte sollte eine vergleichbare Regelung den Fällen vorbehalten sein, in denen "Take home" noch nicht möglich ist, der Patient jedoch aufgrund seiner Lebensumstände nicht die Möglichkeit hat, das Substitutionsmittel direkt in der Praxis einzunehmen.
Substituierende Ärzte sollten ihre Patienten adäquat und legal versorgen können, ohne dabei durch bürokratische Hürden gehindert oder von strafrechtlichen Konsequenzen bedroht zu sein, hieß es zur Begründung.
In einer weiteren Entschließung forderten die Delegierten das neue Gesundheitsministerium in Bayern auf, sich für die Umsetzung entsprechender Ergebnisse eines "Runden Tisches" zur Substitutionsbehandlung auf Bundesebene einzusetzen.
Dabei sollte es das Ziel sein, langfristig die Regelungen zur ärztlichen Tätigkeit aus der Betäubungsmittelverordnung herauszulösen. Alleiniger Regelungsort sollte die Richtlinie der Bundesärztekammer sein. (sto)