Gesundheitliche Versorgungsplanung

Bei der Einbindung von Ärzten in Heimen hapert es

Die gesundheitliche Versorgungsplanung am Lebensende bietet eigentlich Chancen für die interprofessionelle Zusammenarbeit. In der Praxis sind Ärzte bei Fallbesprechungen oft nicht beteiligt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende mangelt es an einheitlichen Regeln für die Einbindung der Ärzte.

Bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende mangelt es an einheitlichen Regeln für die Einbindung der Ärzte.

© marchmeena29 / Getty Images / iStock

Stolberg. Ärzte laufen Gefahr, bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende außen vor zu bleiben. „Das Angebot bietet gute Chancen für eine interprofessionelle Zusammenarbeit, aber im Moment werden die Ärzte etwas abgehängt“, sagte Professor Roman Rolke, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Aachen, beim 111. Aachener Hospizgespräch in Stolberg. Notwendig sind seiner Meinung nach einheitliche Regeln für die Einbindung der Ärzte, gezielte Fortbildungen und eine bessere Honorierung der ärztlichen Leistungen.

Nach Paragraf 132g Sozialgesetzbuch können stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen den Bewohnern eine individuelle Beratung für die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten. Die Einrichtungen müssen Mitarbeiter für diese Leistung qualifizieren, inklusive der ethischen und rechtlichen Aspekte, oder mit qualifizierten Externen zusammenarbeiten. Neben der Beratung gehören palliative Fallbesprechungen und die Dokumentation des Beratungsprozesses und der Willensäußerungen zum Konzept.

Möglichst konkrete Festlegungen

Bei der möglichst konkreten Festlegung der medizinischen Maßnahmen am Lebensende komme den Ärzten ebenso wie bei palliativen Fallbesprechungen oder der Erstellung von Notfallplänen eine besondere Rolle zu, betonte Rolke. Er ist ärztlicher Leiter der von dem Pharmaunternehmen Grünenthal unterstützten Aachener Hospizgespräche. Die Ärzte müssten wissen, was in den Gesprächen festgelegt wird. „Die gesundheitliche Versorgungsplanung bietet gute Chancen für die Zusammenarbeit.“

Für notwendig hält er auch bessere Anreize für die Ärzte. Für ihre Teilnahme an der Beratung oder an Fallbesprechungen gibt es eine EBM-Pauschale (37400), die mit gut zehn Euro vergütet wird. „Das muss anders honoriert werden“, sagte der Palliativmediziner.

Das Institut für Qualität Nordrhein bereitet spezifische Fortbildungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung vor, kündigte Geschäftsführerin Dr. Martina Levartz an. Solche Fortbildungen müssen interprofessionell sein, um der Tiefe des Themas gerecht werden zu können, sagte die Ärztin.

Auch Levartz hält eine Einbindung von Ärzten in die Beratungsgespräche für fundamental. „Die Strukturen, die jetzt aufgebaut werden, müssen mit den Ärzten aufgebaut werden.“

„Es geht um mehr als nur Beratung“

Die gesundheitliche Versorgungsplanung etabliert sich erst langsam in den Einrichtungen, berichtete Veronika Schönhofer-Nellessen, Leiterin der Servicestelle Hospiz für die Städteregion Aachen und Veranstalterin der Aachener Hospizgespräche. Manche Einrichtungen schreckten vor den mit der Umsetzung verbundenen Anforderungen zurück.

Schönhofer-Nellessen verwies auf die notwendige Organisations- und Personalentwicklung, die Vernetzung mit der Regel- und der Palliativversorgung und die Einbettung in ein palliatives Gesamtkonzept. „Es geht um viel mehr als die reine Beratung“, betonte sie.

Die Einführung der gesundheitlichen Versorgungsplanung in den stationären Einrichtungen ist für Schönhofer-Nellessen nur ein erster Schritt. „Langfristig muss sie zu einem Angebot werden, das allen Menschen zur Verfügung gestellt wird, wenn sie Bedarf haben.“

Die gesundheitliche Versorgungsplanung sei ein typisches Schnittstellenthema, sagte Martina Kern, Leiterin von APLHA Rheinland, den Ansprechstellen zu Palliativversorgung, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung. „Das Ziel sollte es sein, alle Akteure zusammenzubringen und gemeinsam zu überlegen, was es braucht, um eine hohe Sicherheit für die Bewohner sicherzustellen.“ Entscheidend ist für Kern, dass die Beteiligten eine gemeinsame Sprache finden – „auch wenn die verwendeten Dokumentationsbögen unterschiedlich sind“.

Bitte keine “fertigen Rezepte“

Professor Werner Schneider von der philosophisch-sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg warnte davor, den Heimen fertige “Rezepte“ überzustülpen. „Es ist wichtig, dass die Einrichtungen für sich Wege finden, wie sie das innerhalb der regionalen Strukturen am besten umsetzen.“ Die gesundheitliche Versorgungsplanung ist für den Soziologen eine große Chance. „Wir sollten aber nicht zu schnell in Routinen zurückfallen.“

Die gesundheitliche Versorgungsplanung müsse ein offener Prozess sein, betonte auch Mediziner Rolke. Wichtig sei, den Menschen in der Sterbesituation in den Mittelpunkt zu stellen. „Jedes Konzept zur gesundheitlichen Versorgungsplanung muss die Unplanbarkeit am Lebensende berücksichtigen.“

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