Bundeskabinett

Beitragsgrenze in der GKV wird 2018 erhöht

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BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wichtige Rechengrößen für die Sozialversicherung im kommenden Jahr festgelegt. Mit der einschlägigen Verordnung wird auch die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV erhöht. Gutverdiener müssen 2018 abermals mehr zahlen. Diese Grenze, das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden, steigt in der GKV um 900 Euro auf 53.100 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt ab 1. Januar einheitlich 59.400 Euro, 1800 Euro mehr als bisher. Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich in der PKV versichern.

Die Anpassungen werden auf Basis der gestiegenen Löhne im vergangenen Jahr ermittelt. Diese legten in den alten Bundesländern um 2,33 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,11 Prozent zu.

Auch die Bezugsgröße, die als Grundlage für die Berechnung der Mindestbeiträge bei freiwilligen GKV-Mitgliedern dient, erhöht sich. Sie steigt auf 3045 Euro (Westen) und 2695 Euro (Osten). (fst)

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