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Abruptio

Berliner Kammer fordert: Werbeverbot kippen!

Die Kammerdelegierten sprechen sich in einer Resolution dafür aus, die Information über Abbrüche nicht unter Strafe zu stellen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die sachliche Information einer Arztpraxis darüber, dass sie Abtreibungen vornimmt, darf nicht unter Strafe stehen. Diese Auffassung vertreten die Delegierten der Ärztekammer Berlin in einer Resolution.

Mit großer Mehrheit kritisierten die Kammervertreter, dass der Paragraf 219a Absatz 1 StGB in seiner aktuellen Fassung jede Art der öffentlichen Information einer Arztpraxis oder anderen ärztlichen Einrichtung über die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen unter Strafe stellt. "Das Verbot für eine Arztpraxis oder andere ärztliche Einrichtung, sachlich über das eigene Leistungsspektrum auch in Bezug auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren, kollidiert mit dem Informationsanspruch der betroffenen Frauen", so die Berliner Resolution.

Betroffene Frauen hätten nicht nur das Bedürfnis, sondern es werde von ihnen erwartet, eine durchdachte, abgewogene und informierte Entscheidung zu treffen. Sie hätten daher ein Recht darauf, sich zu jeder Zeit und umfassend über den Eingriff und über Arztpraxen und andere ärztliche Einrichtungen, die solche Eingriffe durchführen, informieren zu können, meinen die Kammerdelegierten.

Eine sachliche Information berge weder die Gefahr, dass dadurch der Entschluss der Frau zum Schwangerschaftsabbruch erst hervorgebracht oder gefestigt werde, noch sei dadurch eine Kommerzialisierung der Notlage der Frau zu befürchten. Auch das Beratungsmodell der Paragrafen 218a ff. StGB und des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sei dadurch nicht gefährdet. "Die Möglichkeit der betroffenen Frauen, sich unbeschränkt über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs informieren zu können, unterstützt im Gegenteil eine informierte und abgewogene Entscheidung der Frau und dient damit dem Lebensschutz", heißt es. (ami)

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