Erste Lesung im Bundestag

Berufsverband für Pflegeberufe: Brauchen 24 Monate Assistenzausbildung

Das Gesetz für eine bundesweit einheitliche Ausbildung von Pflegefachassistenten ist einmal durch den Bundestag. Aus Sicht der Berufsverbände sollte die Ausbildung mindestens zwei Jahre dauern.

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Berlin. Die geplante bundeseinheitliche Ausbildung von Pflegefachassistenzkräften ist aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe „ein längst überfälliger Schritt“. Zugleich sprach sich der Verband am Freitag dafür aus, die Ausbildungsdauer auf 24 Monate zu erhöhen.

Kürzere Ausbildungszeiten und niedrigere Anforderungen gefährdeten die Qualität der pflegerischen Versorgung bei zunehmender Komplexität in der Medizin und Diagnostik.

Am Donnerstagabend hatte der Bundestag in Erster Lesung über das geplante Pflegefachassistenzgesetz debattiert und es im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen.

Hierüber soll die Ausbildung von Pflegefachassistenzen künftig bundeseinheitlich und angemessen vergütet ablaufen. Ziel ist es, den Beruf aufzuwerten und den Zugang für Bewerber zu erleichtern.

1,5 Jahre Ausbildung geplant

Falls es das Gesetz bis zur Neuwahl noch abschließend durch den Bundestag schaffen sollte, gilt künftig für alle Anwärter im Regelfall eine 18-monatige theoretische und praktische Ausbildung. Vorgesehen sind darin Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und stationären Akutpflege.

Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation. Bei positiver Prognose der Pflegeschule ist auch für Bewerber ohne Schulabschluss eine Ausbildung denkbar. Ebenso kann die Ausbildung in Teilzeit und bei Vorerfahrungen verkürzt absolviert werden.

Diese bundeseinheitliche Variante würde dann die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen.

Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf wird Schätzungen zufolge bis 2055 um rund 1,8 Millionen auf dann rund 6,8 Millionen steigen. (KNA)

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