Petitionsausschuss des Bundestags

Beschwerden über die GKV machen mehr Arbeit

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Zahl der Eingaben von Bürgern an den Petitionsausschuss des Bundestags, die sich mit Krankenversicherung und Pflege beschäftigen, ist im Vorjahr stark gestiegen. Mit 1735 Petitionen ist deren Zahl im Vergleich zu 2016 um 48 Prozent gestiegen.

Das geht aus dem Petitionsbericht für 2017 hervor, der vergangene Woche vorgestellt worden ist. Dagegen ist die Gesamtzahl der Petitionen nur geringfügig auf 11.507 gestiegen.

Den Geschäftsbereich des BMG betrafen rund 15 Prozent aller Eingaben, ein Zuwachs von mehr als vier Prozentpunkten.

Die meisten Mitzeichner erzielte eine Petition, mit der gefordert wurde, die Kassen sollten die Kosten einer Behandlung mit Medizinalhanf bezahlen.

Mehr als 48.000 Bürger unterstützten dies. Der Bundestag hat im März 2017 das Betäubungsmittelgesetz geändert, sodass seitdem die Verschreibung von Medizinalhanf zur Leistung der GKV geworden ist.

Bei vielen Eingaben konnte der Petitionsausschuss Bürgern nur bedingt helfen: So wurden Lieferengpässe bei Impfstoffen beklagt. Der Ausschuss verwies auf die 2017 getroffene Neuregelung, die neue Rabattverträge für Impfstoffe verbietet.

Ein anderer Petent forderte die Impfung gegen humane Papillomaviren auch für Jungen. Hier verwies der Ausschuss auf die STIKO, die inzwischen die vorliegende Evidenz zur HPV-Impfung für Jungen als positiv bewertet hat. Andere Bürger beschwerten sich, dass die Kassen sich nur bei Ehepaaren anteilig an den Kosten für künstliche Befruchtung beteiligt.

Doch hier sah der Ausschuss keine Diskriminierung. Der Gesetzgeber habe "hinreichend sachliche Gründe" gehabt, die Förderung auf Ehepaare zu begrenzen, hieß es. (fst)

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