BMG zu Rabattverträgen

Impfstoff wieder von jedem Anbieter

Erst Zytostatika-Zubereitungen, jetzt Impfstoffe: Das Bundesgesundheitsministerium drängt erneut auf freie Auswahl des Anbieters.

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BERLIN. Erst kürzlich sah sich das Bundesgesundheitsministerium zu der Klarstellung veranlasst, dass mit Inkrafttreten des HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes) seiner Rechtsauffassung nach die Exklusivität von Rabattverträgen zur Zytostatika-Versorgung erlischt.

Nun wiederholt sich der Vorgang bezüglich Rabattverträgen zur Impfstoffversorgung. Aktuell weist Staatssekretär Lutz Stroppe in einem Schreiben an mehrere Verbände darauf hin, dass mit Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) am 13. Mai auch die exklusive Impfstoffversorgung durch Rabattpartner der Krankenkassen ein Ende hat.

Demnach können Ärzte ab sofort "wieder die Impfstoffe jedes Impfstoffherstellers verordnen. Eine Einschränkung der Verordnung auf Impfstoffe bestimmter Hersteller besteht nicht". Auch bei Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V) sei "nicht allein auf den bisherigen Vertragsimpfstoff abzustellen", so Stroppe weiter.

Anders als bei der mit dem HHVG strittigerweise beendeten Exklusivität der Zytostatika-Versorgung – ein Sozialgericht hat in einem Eilverfahren bereits die Rechtsauffassung des Ministeriums dementiert – sieht das AMVSG keine Übergangsfrist für Altverträge vor.

Daher ist Streit mit den Kostenträgern über den Fortbestand der Exklusivität bisheriger Rabattverträge zunächst nicht zwingend. Von Kassenseite war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten. (cw)

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