Nutzenbewertung

Bestandsmarktaufruf bleibt umstritten

Schwarz-Rot will Altarzneien nicht mehr einer Nutzenbewertung unterziehen. Gegen diesen Plan regt sich Widerstand: Vertreter von BÄK, Kassen, Verbänden und Opposition plädieren für eine Fortsetzung.

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(Keine) Bewertung von Altarzneien: Gegen die Pläne der großen Koalition regt sich Widerstan.

(Keine) Bewertung von Altarzneien: Gegen die Pläne der großen Koalition regt sich Widerstan.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Vertreter von Linken und Grünen, der Bundesärztekammer, Selbsthilfegruppen sowie der gesetzlichen Kassen und Gesundheitssystemwissenschaftler haben sich erneut gegen die von Schwarz-Rot vorgesehene Abschaffung der Nutzenbewertung im Bestandsmarkt ausgesprochen.

"Eine Abschaffung wäre aus Gründen der Qualitätssicherung schade", sagte Johann-Magnus von Stackelberg bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch. Man verpasse die Chance, den Bestandsmarkt zu scannen und damit gleichzeitig die Qualität der möglichen Referenzprodukte für die frühe Nutzenbewertung auszuloten.

Das Einsparpotenzial einer Bewertung liege bei 800 Millionen bis eine Milliarde Euro, so der Vize des GKV-Spitzenverbandes. "Wir brauchen die Bewertung des Bestandsmarktes", sagte auch der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Ärzte, Professor Wolf-Dieter Ludwig.

Die Pharmaunternehmen könnten die Abschaffung nutzen, um mittels "Evergreenings" die frühe Nutzenbewertung für den Einsatz älterer Wirkstoffe in neuen Indikationen zu umgehen.

Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, hielt dem entgegen, dass der GBA durchaus die Möglichkeit habe, bei einer Erneuerung des Unterlagenschutzes eines älteren Wirkstoffes auch in eine erneute Nutzenbewertung einsteigen zu können.

Gegen Ausnahmeregelungen bei der Abschaffung der Bestandsmarktbewertung hat sich in der Anhörung der Vorsitzende Richter des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Martin Laurisch, in seiner Eigenschaft als Experte ausgesprochen. Solche Ausnahmen sind für die Wirkstoffgruppe der Gliptine im Gespräch.

Damit gerate man ins Fahrwasser eines Einzelfallgesetzes, sagte Laurisch. Eine gerichtliche Auseinandersetzung darüber könne dann darin enden, dass der GBA zu einer kompletten Neubewertung des Bestandsmarktes gezwungen werden könne. Dann verpufften die Arbeitserleichterungen für den GBA, die so erzielt werden sollten. (af)

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