Organspende

Beteiligung an Bestattungskosten?

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KÖLN. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, schlägt vor, dass sich die Krankenkassen an den Kosten für die Bestattung von Organspendern beteiligen. Das könnte eine Form der gesellschaftlichen Anerkennung für ein solches Engagement sein, sagt er.

Die gerade bekanntgewordenen niedrigen Organspende-Zahlen im Jahr 2016 sind nach Ansicht von Windhorst ein Beleg dafür, dass die in Deutschland praktizierte Informationslösung nicht geeignet ist, den Mangel an Spenderorganen zu beheben. Er macht sich schon lange für die erweiterte Widerspruchslösung stark, nach der jeder als Organspender gilt, wenn er oder Angehörige dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. In Ländern, die auf diese Lösung setzen, zeigten sich Erfolge, sagt er.

In Deutschland reiche die Information durch die Krankenkassen dagegen offensichtlich nicht aus, die Spendebereitschaft zu erhöhen, kritisiert Windhorst. "Deutschland ist nach wie vor ein Organ-Importland." (iss)

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