Pflege-Impfpflicht

Betretungsverbote für ungeimpfte Pflegekräfte in Bayern erst ab Sommer

Nach dem Streit über die Pflege-Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 legt Bayern nun sein Umsetzungskonzept vor. Tatsächlich gibt es längere Übergangsfristen. Auch Thüringen und Hessen präsentieren Pläne.

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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek kündigt eine pragmatische Umsetzung der Pflege-Impfpflicht „mit Augenmaß“an.  Sven Hoppe/dpa

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek kündigt eine pragmatische Umsetzung der Pflege-Impfpflicht „mit Augenmaß“an. Sven Hoppe/dpa

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München/Erfurt/Wiesbaden. Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen soll in Bayern in den kommenden Monaten wie angekündigt langsam und schrittweise um- und durchgesetzt werden. So sieht es das Konzept vor, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht erarbeitet hat.

Bayern wolle eine pragmatische Umsetzung „mit Augenmaß“, teilte Holetschek nun am Dienstag mit. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ungefähr ab Sommer Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen direkt ab 16. März.

Konkret wird die Impfpflicht in einem gestuften Verfahren umgesetzt: Ab dem 16. März müssen die Einrichtungen zunächst alle Mitarbeiter melden, die noch nicht geimpft oder genesen sind oder sich aus medizischen Gründen nicht impfen lassen können.

Die Gesundheitsämter sollen den Betroffenen dann eine Impfberatung anbieten und die Chance einräumen, ihre Entscheidung zu überdenken. Ziel sei, noch möglichst viele bislang Ungeimpfte zu überzeugen, betonte Holetschek. Dabei setze man auch auf den neuen Novavax-Impfstoff, der bei einigen vielleicht auf Akzeptanz stoße.

Zunächst Beratungsangebot

Auf das Beratungsangebot folgt dann eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. „In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden“, erklärte das Ministerium.

„Hierbei wird im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können“, erläuterte Holetschek. „Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muss stets gewährleistet bleiben.“ Auch rein zeitlich betrachtet bedeutet dies, dass niemandem eine rasche Kündigung droht.

„Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können“, sagte Holetschek. Bei Neueinstellungen ergebe sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises dagegen direkt aus dem Gesetz – hier müsse also direkt ab 16. März ein Nachweis vorliegen.

Handlungsleitfaden zur Umsetzung

Auch Thüringen regelt die Impfpflicht für nicht geimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich. Dazu sei den 22 Landkreisen und kreisfreien Städten ein Erlass übermittelt worden, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Er diene ihnen als Handlungsleitfaden zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Sie trat Befürchtung entgegengetreten, dass für Bestandspersonal, das keinen Immunitätsnachweis vorlegt, ab dem 16. März 2022 automatisch ein Arbeits- und Betretungsverbot herrscht. „Dies ist nicht der Fall.“

Vielmehr soll es ein Verwaltungsverfahren mit einer Einzelfallprüfung und Abhörungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geben. Musterdokumente, wie zum Beispiel Anhörungsschreiben oder mögliche Bußgeldbescheide, würden folgen. Rechtzeitig zum Beginn der Meldepflicht Mitte März würde eine zentrale Meldesoftware für die Thüringer Gesundheitsämter zur Verfügung stehen, kündigte Werner an.

Nach einer Umfrage des Ministeriums sind in Altenpflegeeinrichtungen im Schnitt mehr als 80 Prozent der Beschäftigten geimpft – allerdings mit großen regionalen Unterschieden.

Werner räumte ein, dass mit dem Erlass noch nicht alle Fragen beantwortet seien. „Insbesondere zu den arbeits- und sozialrechtlichen Fragen braucht es weitere Präzisierungen, die der Bund zugesagt hat“, erklärte die Ministerin. Dadurch beständen weiterhin Unsicherheiten sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Arbeitgebern.

2500 Euro Geldbuße drohen in Hessen

In Hessen riskieren ungeimpfte Beschäftigte in Gesundheitsberufen ab Mitte März eine Geldbuße von 2500 Euro. Wie das hessische Sozialministerium am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, will das Land eine digitale Meldeplattform aufbauen, mit der Gesundheitsämter und Einrichtungen ihre Personaldaten mit geringem Aufwand übermitteln können.

Laut Ministerium sind 247 .600 Beschäftigte in hessischen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder anderen Gesundheitsberufen betroffen. „Vorliegenden Daten zufolge sind knapp neun Prozent davon, 22 .100 Beschäftigte, aktuell nicht geimpft oder haben in entsprechenden Umfragen keine Angabe zu ihrem Impfstatus gemacht“, hieß es am Dienstag.

Mitarbeiter müssen bis 15. März der Leitung ihrer Einrichtung einen Impfnachweis vorlegen. Passiert das nicht, muss die Leitung das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen. „Wer den Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden kann“, teilte das Ministerium mit.

Um die Abwicklung zu erleichtern, baut das Land auf eigene Kosten eine Meldeplattform auf. Sie soll es Gesundheitsämtern und Einrichtungen ermöglichen, die erforderlichen Daten mit geringem Verwaltungsaufwand und rechtssicher zu übermitteln. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben am Dienstag Städte und Kreise über die praktische Umsetzung der Teilimpfpflicht informiert. Ein Ministererlass regelt die Details. (dpa)

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