Medizinstudium

Bewerbungsfrist für 40 Studienplätze via Landarztquote in Sachsen läuft

Studieren ohne Einser-Abi: Sachsen sucht Interessenten für sein Studium via Landarztquote. Noch eineinhalb Monate läuft die Bewerbungsfrist fürs Wintersemester 2024/25. Als Studienorte kommen Leipzig, Dresden und Chemnitz in Betracht.

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Medizinstudium mit Aussicht auf eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt? In Sachsen werden Interessierte fürs Studium im Rahmen der Landarztquote gesucht.

Medizinstudium mit Aussicht auf eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt? In Sachsen werden Interessierte fürs Studium im Rahmen der Landarztquote gesucht.

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Chemnitz. Noch bis Ende Februar können sich Interessenten für ein Medizinstudium nach der Landarztquote in Sachsen bewerben. Für den dritten Jahrgang, der im Wintersemester 2024/25 beginnt, stünden 40 Studienplätze zur Verfügung, teilte die Landesdirektion Sachsen in Chemnitz mit. „Gesucht sind engagierte junge Menschen, die ihre Zukunft als Hausärzte in den ländlichen Regionen Sachsens sehen“, sagte Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion. Als Studienorte kämen Leipzig, Dresden und Chemnitz in Betracht.

Bei dem Bewerbungsverfahren für diese Studienplätze sei im Unterschied zum normalen Medizinstudium nicht die Abiturnote das ausschlaggebende Kriterium. Für das Wintersemester 2022/23 waren die ersten 40 Studienplätze in Sachsen nach der Landarztquote vergeben worden. Dafür hatten sich 67 Interessenten beworben. Für den zweiten Jahrgang, der im Oktober 2023 sein Studium begonnen hatte, waren 119 Bewerbungen eingegangen. 39 dieser Bewerber hatten schließlich ihr Studium aufgenommen. 22 der aktuell 40 Studienplätze befinden sich in Leipzig, 15 in Dresden und drei in Chemnitz.

Bedingung: Hausärztliche Tätigkeit in unterversorgter Region

Beim Medizinstudium nach der Landarztquote müssen die Absolventen nach dem Abschluss des Studiums und der Weiterbildung mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat tätig sein. Verstoßen die Absolventen gegen diese Vorgabe, müssen sie mit einem Sanktionsgeld von 250.000 Euro rechnen. Das Gesetz zur Landarztquote war in dem im Dezember 2019 beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD vereinbart worden.

Für den 29. Januar sei von 17 bis 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren als Videokonferenz vorgesehen. Anmeldungen seien unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lds/beteiligung/themen/1038400 möglich. (sve)

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